Arbeitnehmerentsendegesetz:
Anträge für die Aufnahme. Eine Bestandsaufnahme aus der Sicht des
Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands
Am 31. März diesen Jahres ist eine von den Koalitionsparteien gesetzte Frist abgelaufen, bis zu der Branchen gegenüber dem Bundesminister für Arbeit und Soziales anzeigen sollten, ob sie in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) aufgenommen werden wollen. Mit Hilfe dieses Instrumentes kann eine Lohnuntergrenze für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer in den betreffenden Branchen eingeführt werden.
Acht Branchen haben einen Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Knapp 1,6 Mio. Beschäftigte erreichen die Anträge, glaubt man den veröffentlichten Zahlen. Mit Ausnahme von zwei Branchen bergen die Anträge aber Schwierigkeiten in der Umsetzung.
Nach Erkenntnissen des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) liegen nur in den Bergbauspezialarbeiten (ca. 2.500 Beschäftigte) und bei den Forstdienstleistungen (ca. 10.000 Beschäftigte) keine Probleme im Wege, um über das AEntG tätig zu werden. Ob eine Notwendigkeit für den Gesetzgeber besteht, jetzt handeln zu müssen, das kann der CGB für diese beiden Branchen nicht abschätzen.
In der größten Branche, der Zeitarbeit, wenn diese tatsächlich als eine eigenständige Branche bezeichnet werden kann, liegt zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit vor, gesetzgeberisch handeln zu müssen. Eine nahezu 100%ige Tarifbindung der Beschäftigten aller inländischen Arbeitnehmer macht dies nicht notwendig. Außerdem entsprechen die niedrigsten Stundenlöhne in allen Tarifverträgen in diesem Sektor nahezu dem Durchschnitt der sog. Niedriglohnbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Ende März 2008 veröffentlichte Studie der Universität Essen-Duisburg hat einen Durchschnittsstundenlohn unter Niedriglohnbeschäftigten in den westdeutschen Bundesländern von 7,12 Euro und 5,43 Euro in den ostdeutschen Bundesländern festgestellt. Die Zeitarbeitstarifverträge des CGB sehen für den Westen eine Lohnuntergrenze von 7,00 Euro und für den Osten von 5,77 Euro je Stunde vor. Die Entgelttarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) mit dem maßgeblichen Flächentarifpartner in der Zeitarbeit sind zum 30. Juni 2008 gekündigt. Mit einem Neuabschluss strebt die CGZP eine lineare Erhöhung der Entgelte von 6,5 % an.
In der Zeitarbeit besteht eine Tarifkonkurrenz zwischen Arbeitgeberverbänden, die Tarifpartner des DGB sind, und solchen, die sich an die CGZP vertraglich gebunden haben. Die CGZP ist bereit, einen mit allen Tarifpartnern gleichberechtigt und gemeinsam ausgehandelten Mindestlohntarifvertrag für die unterste Lohngruppe herbeizuführen. Das ist aufgrund der beharrlichen Weigerung des DGB bislang nicht möglich gewesen.
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe hat die DGB-Gewerkschaft verdi die Mindestlohnverhandlungen für gescheitert erklärt. Die in diesen Tarifverhandlungen beteiligte christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistung (GÖD) verhandelt weiter und hat mit dem Branchenarbeitgeberverband einen Antrag auf Aufnahme in das AEntG gestellt. Die GÖD und der CGB rechnen damit, dass ein Abschluss erreicht wird, der in einigen Regionen Deutschlands eine Lohnerhöhung von bis zu 40% bedeuten wird. Ob ein solcher Tarifvertrag im Tarifausschuss des Bundes scheitert, weil die Gewerkschaft verdi ihre Zustimmung verweigert, das kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Im Falle des Scheiterns durch ein „de facto Veto“ von verdi hätte diese Gewerkschaft zu verantworten, dass Wachleuten eine Lohnerhöhung von bis zu 40% vorenthalten wird.
Die Pflegeberufe einer Mindestlohnbindung unterwerfen zu können, erscheint genau so problematisch, wie die Anträge der Weiterbildung und der Textilreinigung. Der zwischen verdi und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) abgeschossene Mindestlohntarifvertrag wird nicht einmal von der AWO bundesweit getragen. Der Landesverband Thüringen und einige Kreisverbände in Mecklenburg- Vorpommern haben sich diesem Abschluss nicht unterworfen, sondern stehen zu ihrer Tarifpartnerschaft mit christlichen Gewerkschaften. Darüber hinaus betreiben die Kirchen Pflegeeinrichtungen, die bekanntlich jeden Tarifvertrag scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Der öffentliche Dienst als Träger von Pflegeeinrichtungen, das Deutsche Rote Kreuz, oder der Paritätische Wohlfahrtsverband, um nur einige Tarifträgerverbände in der Pflege zu nennen, waren beim Zustandekommen des AWO-Mindestlohntarifvertrages nicht beteiligt. Dieser Antrag kann deshalb nur als ein Antrag verstanden werden, der zur politischen Gesichtswahrung des Bundesarbeitsministers gestellt wurde.
Ähnlich verhält es sich mit der Weiterbildung. Hier handelt es sich quasi um einen Haustarifvertrag der Deutschen Angestellten Akademie, einer Tochter des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Zahlreiche Weiterbildungsträger sind in regionalen Mischarbeitgeberverbänden organisiert und über diese tarifgebunden. Mit keinem Verband ist eine Tarifverhandlung über einen Mindestlohntarifvertrag geführt worden. Der CGB ist in dieser Branche Tarifträger über seine Mitgliedsgewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.. Die DHV ist Tarifpartner der Stiftung Bildung und Handwerk, die nach eigenen Angaben gut 7.000 Mitarbeiter in der Weiterbildung beschäftigt.
Beim Textilreinigergewerbe ist die Situation ähnlich, wie in der Zeitarbeit. Vor knapp zehn Jahren hat der Arbeitgeberverband Tatex einen neuen tarifpolitischen Weg eingeschlagen. Er hat einen neuen Tarifpartner, die DHV gefunden. Der Arbeitgeberverband organisierte ursprünglich die Kleinwäschereien. Heute ist die Tarifbindung nicht mehr groß, sie wird auf deutlich unter 50% der Branche geschätzt. Der konkurrierende Arbeitgeberverband Intex ist nicht besser aufgestellt. Er organisierte ursprünglich die Großwäschereien. 16 Großwäschereien in Tarifbindung sind nach Erkenntnissen des CGB noch übrig geblieben. Intex ist Tarifvertragspartner der IG-Metall und hat mit der IG-Metall einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Der CGB geht davon aus, dass in dieser Branche beide Arbeitgeberverbände zusammengenommen eine 50%ige Tarifbindung unter den Beschäftigten bei weiten nicht erreicht. Dies hat der Verband Intex Ende März auch presseöffentlich verlautbaren lassen.
Bleibt die Abfallwirtschaft. Hier hat der CGB keine näheren Erkenntnisse, ähnlich, wie bei der Forstwirtschaft und bei den Bergbauspezialarbeiten. Der CGB weiß aber, dass die Abfallwirtschaft ein sehr diffuses Bild in der Tarifbindung abgibt. Sie ist nicht klar strukturiert, die Gesellschafterstrukturen sind nicht eindeutig und deshalb sind häufig die Zuordnungen zu zuständigen Tarifträgerverbänden schwierig. Der CGB hat deshalb auch hier Zweifel, dass eine ausreichende Repräsentativität der Antragsteller für die gesamte Branche vorliegt.
Es gibt eine neunte Branche, die noch keinen Antrag gestellt hat, dies aber erwägt. Das Parkettlegerhandwerk. Hier verhandelt die christliche Gewerkschaft für Holzbau und Kunststoffverarbeitung (GKH) mit der Bundesinnungsverband des deutschen Parkettlegerhandwerkes einen Mindestlohntarifvertrag. Ein Antrag ist gegenüber dem Bundesarbeitsminister noch nicht
gestellt. Die Tarifverhandlungen sind nicht abgeschlossen. Wie die Reaktionen über einen solchen
Antrag ausfallen würden, darauf darf man gespannt sein.
Zusammenfassend muss demnach festgestellt werden: Das Bundesarbeitsministerium und die SPD sind mit ihrer Mindestlohnkonzeption in weiten Teilen gescheitert. Gleichwohl ist der CGB für diese Debatte dankbar, denn sie hat vielen Unternehmern die Augen geöffnet, was soziale Marktwirtschaft bedeutet. Verhandlungsführer des CGB haben in den vergangenen zwei Jahren feststellen können, dass die Arbeitgeberseite ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und der Gesellschaft allgemein ernster nehmen, als noch von fünf Jahren. Das gilt vor allem für mittelständisch geprägte Wirtschaftsbereiche. Der CGB ist deshalb zuversichtlich, dass am Ende der gesamten Mindestlohndebatte Gesetze herauskommen, die der Stärkung der Tarifautonomie dienen, und dass die Rolle der CGB-Tarifarbeit damit auch vom Gesetzgeber respektiert wird.
Berlin, den 27. Mai 2008
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