Die Doppelmoral der „Dumpinggewerkschaften“ des DGB
Berlin, im März 2010. Mit Stand von Februar 2010 wurde für Berlin und Brandenburg von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein neuer Tarifspiegel Niedrigentgelte veröffentlicht. In dieser Auswertung aller im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg vorliegenden Branchentarifverträge sind – geordnet nach knapp 90 einschlägigen Wirtschaftsbereichen – Niedrigentgelte bis zu 1.400 € brutto monatlich dargestellt. Dabei handelt es sich allein um tarifliche Grundvergütungen ohne Zuschläge.
Ein monatliches Entgelt in Höhe von 1.400 € entspricht aufgrund der unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verschiedenen Stundenentgelten: bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich beispielsweise ein Stundenlohn/-gehalt in Höhe von 8,05 €, bei einer 35-Stunden-Woche jedoch ein Stundenentgelt von 9,20 €.
Von den im Tarifspiegel Niedrigentgelte erfassten Tarifabschlüssen unter 8,05 € sind über 80 von Gewerkschaften des DGB abgeschlossen worden. Und das vor dem Hintergrund, dass der DGB Bundesvorstand an den Bundeskongress im Mai diesen Jahres mit der Forderung herantritt, keine Löhne mehr unter 8,50 € zuzulassen.
Der Berlin-Brandenburger Tarifspiegel belegt eindrucksvoll, zu welchen Konzessionen die DGB-Gewerkschaften in der Praxis bereit sind, ihre eigenen Vorgaben zu unterlaufen.
Hier einige eindrucksvolle Beispiele:
Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros,
Bundesrepublik Deutschland
(verdi; GTV vom 10.06.2008)
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5,87 € für einfache Tätigkeiten |
Bewachungsgewerbe, Brandenburg *
(verdi; ETV vom 09.10.2009)
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6,00 € für Sicherheitsmitarbeiter
im Objektschutz/Separatwachdienst |
Bewachungsgewerbe, Berlin *
(verdi; ETV vom 09.10.2009)
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6,25 € für Sicherheitsmitarbeiter
im Objektschutz/Separatwachdienst |
Feinkeramische Industrie, östliche Bundesländer
(IG BCE; ETV vom 03.07.2007)
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4,76 € für kaufmännische Angestellte bis 21 Jahren ohne Berufsausbildung |
Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, Berlin
(IG BAU; LTV und GTV vom 07.09.2009)
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5,46 € für junge Angestellte ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zum 19. Lebensjahr in K 1 |
Hotel- und Gaststättengewerbe, Brandenburg
(NGG; ETV vom 30.04.2008)
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6,05 € für praktische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung |
Land- und Forstwirtschaft, Brandenburg
(IG BAU, ETV vom 29.04.2008)
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6,40 € für angelernte Tätigkeiten/ bzw. Teilfacharbeiterabschluss
mit/ ohne Berufserfahrung |
Land- und Forstwirtschaft, Brandenburg
(IG BAU, TV für Saisonarbeitskräfte vom 15.05.2008)
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5,61 € für Saisonarbeitskräfte |
Schuhmacherhandwerk, u.a. Brandenburg
(IG BCE, LTV vom 12.11.2002)
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5,70 € für Schuhmacher/innen |
Schuhmacherhandwerk, u.a. Brandenburg
(IG BCE, LTV vom 12.11.2002)
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5,30 € für ungelernte Hilfskräfte |
Speditionsgewerbe, gewerbl. Lagerei, Schifffahrt,
Hafenumschlag, Brandenburg
(verdi, GTV vom 15.10.2009)
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6,52 € einfache Tätigkeiten
ohne Berufsausbildung vor dem 18. LJ |
Systemgastronomie, Brandenburg
(NGG, ETV vom 23.10.2007) |
6,55 € für ungelernte bzw. angelernte Tätigkeiten |
In Anbetracht der Forderung der DGB Gewerkschaften nach einem allgemeinen Mindestlohn von 8,50 €, offenbaren tarifliche Stundenlöhne unter 6,00 € wahrlich keine Glanztaten unserer DGB-Konkurrenz.
Aber es geht noch schlimmer: Im Gartenbaugewerbe / Erwerbsgartenbau Brandenburg hat die IG BAU für Beschäftigte, die einfache schematische Tätigkeiten ohne / mit Anlernzeit ausüben bzw. ein Teilfacharbeiterabschluss besitzen, einen Stundenlohn von 3,91 € tarifiert (VTV vom 08.09.2004)!
Der Fachverband Deutscher Floristen hat mit der IG BAU ebenfalls im Jahre 2004 einen Entgelttarifvertrag abgeschlossen, der für ungelernte Arbeitnehmer in Berlin West 6,11 Euro Stundenlohn vorsieht, in Berlin-Ost 5,81 Euro und in Brandenburg sogar nur 4,57 Euro (ETV vom 05.10.2004). Dieser Tarifvertrag ist laut Tarifregister bis heute nicht gekündigt.
Im Friseurhandwerk Berlin gibt es seit Ende 2003 einen tariflosen Zustand. Der von verdi zum 31.12.2003 gekündigte Tarifvertrag sah für Friseure mit abgeschlossener Berufsausbildung nur 4,22 € Stundenlohn vor. Selbst bei optimistischer Annahme, dass verdi bis 2009 Gehaltssteigerungen von insgesamt 12 % (2 % pro Jahr) für die Friseure ausgehandelt hätte, würde der niedrigste Stundenlohn noch unter 5,00 € liegen.
Der Tarifspiegel Niedrigentgelte enttarnt die Doppelmoral der DGB Gewerkschaften, die mit dem lauten Ruf nach dem Gesetzgeber ihr eigenes tarifpolitisches Versagen in zahlreichen Branchen zu kaschieren versuchen. Ein Beleg für die Durchsetzungsmacht der selbsternannten „größten Dachorganisation Deutschlands“ ist das bei Leibe nicht.
* Tarifvertrag wurde von der Landesregierung für allgemeinverbindlich erklärt.
A. Kiesow
Quelle: Tarifliche Niedrigentgelte für Berlin und Brandenburg, Stand Februar 2010, Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg,
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

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