Bundeskabinett beruft CGB-Vertreter als ständigen Gast in den Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte
Berlin/25.09.2009 Mit Wirkung vom 23. September 2009 wurde der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) in Person seines Vizepräsidenten Reinhardt Schiller von der Bundesregierung als ständiger Gast in den Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte berufen. Damit geht ein monatelanger Streit zu Ende, in dem der CGB darauf gedrungen hat, dass eine Gleichbehandlung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer bei der Besetzung wichtiger Ausschüsse zur Regelung der Arbeitsbedingungen von der Bundesregierung respektiert wird.
Schiller nennt dies eine mutige wie richtige Entscheidung und sieht darin einen Schlussstrich unter dem Versuch von Arbeitsminister Olaf Scholz, diese wichtige Funktion, was die Arbeitnehmervertreter betrifft, alleine mit Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu besetzen.
Der Hauptausschuss hat die Aufgabe zu prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Landesregierungen können dem Hauptausschuss dazu Vorschläge unterbreiten. Für Wirtschaftszweige, in denen Mindestlöhne geschaffen werden sollen, wird anschließend ein Fachausschuss errichtet, der dann die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlegt. Die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestlöhne können dann von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig rechtsverbindlich gemacht werden.
Der Ausschuss besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern. Vorsitzender des Ausschusses ist der SPD Politiker und ehemalige Erste Bürgermeister von Hamburg, Klaus von Dohnanyi. Weitere Mitglieder sind: Professor Dr. Jutta Allmendinger, Professor Dr. Wolfgang Franz, Dr. Dieter Hundt, Otto Kentzler, Professor Dr. Ernst-Otto Kempen und Michael Sommer.
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