CGB lehnt Kabinettsbeschluss zum Mindestlohn ab
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands kritisiert den Kabinettsbeschluss zur Mindest-lohnfrage vom heutigen Tage. Bekannt ist schon lange, dass der CGB eine sehr differenzierte Meinung zu den Plänen der Bundesregierung hat, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz (MIA) zu verändern. Zu den mehrfach geäußerten Kritik-punkten gehört insbesondere, dass die Gesetzesvorlagen einen schweren Eingriff in die Tarifau-tonomie in Deutschland darstellen.
Im Mindestarbeitsbedingungsgesetz hat der Gesetzgeber mit dem gefundenen Kompromiss den Tarifvorrang zwar wieder berücksichtigt, jedoch in einer komplizierten Form. Außerdem wird mit diesem Kompromiss unterstellt, dass in Branchen, in denen heute keine Tarifbindung existiert, für alle Ewigkeit keine Tarifvertragspartnerschaften zustande kommen werden und deshalb das MIA in diesen Fällen immer Bestand haben wird. Dem CGB ist nicht klar, warum das Bundeskabinett sich in diesem Punkt nicht auf den generellen Tarifvorrang hat durchringen können, wie er im al-ten MIA verankert war.
Im Falle des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind die Unionsminister umgefallen. Den Unsinn mit den Auswahlkriterien nach einer Repräsentativität nach Köpfen hat das Kabinett unberührt gelas-sen. Zwar ist ein weiterer Absatz hinzugefügt worden, bei dem angenommen wird, es könnten zwei konkurrierende Tarifverträge gleichzeitig mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer einer Bran-che erfassen und so eine Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeit erfüllen. Die formalen Voraussetzungen des AEntG sagen, dass ein Mindestlohntarifvertrag das 50-Prozent-Kriterium zwingend erfüllen muss, bevor überhaupt die Möglichkeit eröffnet ist, eine Rechtsverordnung zu erlassen. Wie können aber zwei Tarifverträge mit dem gleichen Geltungsbereich gleichzeitig die-ses 50-Prozent Kriterium erfüllen? Hat das Bundeskabinett die Mathematik überlistet?
Mit den gefundenen Regelungen löst der Gesetzgeber den Verfassungsbruch nicht. Er sorgt nicht dafür, dass der Tarifvorrang geschützt sein muss. Außerdem ist in diesem Ge-setzesentwurf nach wie vor ungeklärt, wie der Gesetzgeber einen Günstigkeitsvergleich von Mindestlohntarifverträgen vornehmen will, ohne dass er eine rechtlich unzulässige Inhaltskontrolle von Tarifverträgen ergreift.
Die Union ist hinsichtlich dieser Grundsätze gegenüber der SPD eingeknickt. Der CGB wird im Zuge des parlamentarischen Verfahrens alles Mögliche tun, um den Unsinn im AEntG herauszu-streichen. Der CGB prüft schon jetzt, ob und in welcher Form er Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz erhebt, sollte es in dieser Form verabschiedet werden.
Berlin, 16. Juli 2008
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