CGB Resolution zur Pendlerpauschale!
Auf seiner Sitzung am 08. April hat der CGB Hauptausschuss folgende Resolution zur Pendlerpauschale beschlossen:
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) stützt mit Nachdruck die Forderung nach einer Gewährung der vollen Kilometerstrecke für Berufspendler.
Die neusten Gegenargumente aus dem Lager der CDU bezüglich der Steuerausfälle sind falsch. Die Autofahrer sind hinsichtlich der realen Einkommens- und Kaufkraftentwicklung zur „Melkkuh der Nation“ erniedrigt worden.
Jeder Unternehmer zieht seine tatsächlichen Betriebskosten bei der Autonutzung ab. Aus verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgründen muss gleiches Recht auch für die Berufpendler gelten, die ihr Auto berufsbedingt nutzen.
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland fordert daher
- die Berufspendlerpauschale für die tatsächlich zurückgelegten Entfernungskilometer zu gewähren und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008.
- Der CGB lehnt die Vorschläge aus den Reihen der SPD ab, zur Kostensenkung den Pauschbetrag auf ca. 22 Cent abzusenken.
- Der CGB fordert demgegenüber für einen gerechten Kostenausgleich eine Festlegung von 30 Cent pro Entfernungskilometer.
- Der CGB fordert Kanzlerin Angela Merkel auf, nicht auf den Tag zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht die Berufspendlerpauschale in alter Form wieder in Kraft setzt.
Berlin, den 8. April 2008
CGB Hauptausschuss
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