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Klarstellung zu einer Reportage über die Tarifarbeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) in der Fernsehsendung Report aus Main

In der Fernsehsendung Report aus Mainz ist am 10. Dezember 2007 eine Umfrage des Prof. Dr.
Peter Schüren bei deutschen Arbeitsgerichten zitiert, welche aussagt, dass die befragten
Arbeitsgerichte zum größten Teil bezweifeln würden, dass die CGZP tariffähig sei. Dieses Ergebnis
ist schlichtweg falsch und die Umfrage ist an sich schon höchst bedenklich.

Bei dieser Umfrage wurde nach der Verfahrensweise der Arbeitsgerichte in Verfahren mit Bezug zur
CGZP gefragt. Bei der Bewertung des Umfrageergebnisses wurde Folgendes völlig außer Acht
gelassen: Wenn eine Partei einen Antrag stellt, die Tariffähigkeit einer Vereinigung wie der CGZP zu
überprüfen, muss das Arbeitsgericht zwingend das Verfahren von Amts wegen aussetzen,
unabhängig davon, ob es selber Zweifel an der Tariffähigkeit der Vereinigung hat oder nicht.

Hieraus darf nicht interpretiert werden, dass ein Arbeitsgericht Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP
hat. Eine solche Aussage ist falsch. Diese fehlende Seriosität dieser Umfrage wird auch von Dr. Mark
Lembke, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt gerügt. Er sieht in der Umfrage ebenfalls
nur einen weiteren Versuch, die CGZP in ein schlechtes Licht zu rücken.

Es ist somit festzustellen, dass die gezogenen Schlüsse von Herrn Prof. Dr. Schüren nicht richtig und
auch nicht durch die zwingend notwendigen Aussetzungsbeschlüsse belegt sind. Die CGZP ist
tariffähig und für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auch tarifzuständig.

Auch an der Gegnerunabhängigkeit der CGZP bestehen keine Zweifel. Es ist in der Sendung Report
der Eindruck vermittelt worden, dass die CGZP Arbeitgeber dazu auffordern würde, Mitglieder für sie
zu werben und finanzielle Zuwendungen von Arbeitgebern zu erhalten. Aber auch diese
Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen. Die CGZP hat zu keinem Zeitpunkt Gelder von
Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden erhalten. Die CGZP hat auch niemals Arbeitgeber
aufgefordert, für sie Mitglieder zu werben.

Richtig ist, dass es einen Haustarifvertrag mit der in der Sendung Report vorgestellten Firma gab, der
die zitierten Stundenlöhne vorsah. Dieser Tarifvertrag sah aber weitere Zulagen vor, so dass eine
Bruttostundenvergütung von 5,71 Euro herauskommt. Dieser Tarifvertrag ist gekündigt. Ob es zu
einem Neuabschluss kommen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet
werden. Die Tarifverhandlungen, die bereits seit ca. 2 Jahren laufen, gestalten sich sehr schwierig.
Das betreffende Unternehmen hatte nur einen Entgelttarifvertrag für das Bundesland Nordrhein-
Westfalen. Einer Ausweitung dieses Geltungsbereiches auf andere Bundesländer hat sich die CGZP
stets verweigert.

Am 13. Dezember 2007 ist der erste Verhandlungstermin zur Feststellung der Tariffähigkeit der
CGZP vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die zitierte Sendung wurde ausschließlich produziert, um vor
diesem Gerichtstermin Stimmung gegen die CGZP zu machen. Diese Sendung hat jedoch keine
rechtlichen Konsequenzen für dieses Gerichtsverfahren, bei dem am 13. Dezember auch nicht mit
einer Entscheidung zu rechnen ist.

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