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DHV Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und Soziale Dienste Stellungnahme zu Spezial- und Zusatzqualifikationen im Erziehungsbereich

Die Bundesfachgruppe fordert: Im Erziehungsbereich müssen Spezial- und Zusatzqualifikationen bei der Vergütung und Eingruppierung gesondert berücksichtigt werden!

Die Tätigkeit des Erziehers erfordert immer häufiger zusätzliche Spezialqualifikationen, sei es beispielsweise als Heilpädagoge oder Sprachpädagoge. Wenn diese Qualifikation vorhanden ist und diese Qualifikation maßgeblich in die tägliche Arbeit einfließt, muss diese Ausbildung sich in der Vergütung widerspiegeln. Wenn die Betreiber einer Kindertagesstätte die zusätzliche Qualifikation für sich selbst in Anspruch nehmen, um sich z.B. aus der Masse der Betreiber hervorzuheben, dann muss der Mitarbeiter dafür auch zusätzlich entlohnt werden. Das kann entweder durch Zulagen oder durch gesonderte Wertung in der Eingruppierung erfolgen.

Resultierend daraus fordert die Bundesfachgruppe die Tarifkommissionen auf, bei den kommenden Tarifverhandlungen die Sonderqualifikationen in den Tarifverträgen entsprechend zu berücksichtigen.

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Gedruckt am 16.04.2024 14:35.