Arbeitsgruppe Gesundheitspolitik konstituiert sich
Berlin, 7. Mai 2010. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur Zukunft des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland erarbeiten soll. Diese Arbeitsgruppe hat am 6. Mai 2010 ihre Arbeit unter der Leitung des CGB-Generalsekretärs Gunter Smits aufgenommen.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Fachleuten der CGB-Mitgliedsgewerkschaften zusammen. Diese sind in den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen beschäftigt, arbeiten in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsvorsorge, oder engagieren sich in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. „Mit der Errichtung dieser Arbeitsgruppe wollen wir den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands auf die bevorstehenden Diskussionen um eine neue Gesundheitsreform vorbereiten,“ so Gunter Smits. „Wir sind sicher einige neue Vorschläge in die bevorstehende Diskussion einbringen zu können.“
Die Arbeitsgruppe erhebt nicht den Anspruch auf alle relevanten Fragen im deutschen Gesundheitswesen Antworten zu finden. Ein Schwerpunkt bildet die Form der Finanzierung der Krankenversicherungen, privat wie gesetzlich. Der CGB wird grundsätzlich an einer beitragsbezogenen gesetzlichen Krankenversicherung festhalten. Es wird aber auch Komponenten geben müssen, die bei der Finanzierung der Krankenversicherung von dem Faktor „Lohn“ abgekoppelt sind. Das gilt nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch und gerade für die Arbeitnehmer, denn an einer paritätischen Finanzierung der Versichertenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer hält der CGB grundsätzlich fest.
Auf der Seite der Ausgaben wird es vor allem um Finanzierungsfragen von Kliniken und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens gehen. Dabei spielt sowohl die Sicherstellung einer ausreichenden Grundversorgung in allen Regionen der Bundesrepublik Deutschland eine Rolle. Zudem sind die seit Jahren besonders stark steigenden Ausgaben bei den Arzneimitteln zu begrenzen.
Ein dritter Schwerpunkt wird die Frage nach gutem, qualifiziertem und motiviertem Personal im Gesundheitswesen sein. Eine angemessene Entlohnung gehört zu diesen Fragen genauso, wie die physische und psychische Stärkung von Beschäftigen, z. B. in der Altenpflege. „Wir werden Antworten darauf geben müssen, wie Pflegekräfte bis zum 67. Lebensjahr in ihrem Beruf arbeiten können. Aufgrund der mitunter hohen physischen Belastungen sind Erwerbsminderungsrenten unter den Pflegeberufen heute keine Seltenheit mehr. Das muss sich ändern,“ stellt Gunter Smits abschließend fest.

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