Arbeitsgericht weist Bsirske in die Schranken
Berlin, den 27. Februar 2009. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat am heutigen Tage beim Arbeitsgericht Berlin sein Ziel erreicht. Die Diffamierungen durch die Gewerkschaft verdi und deren Vorsitzenden Bsirske, der CGB und seine Mitglieder seien „Stricher“, werden zukünftig unterbleiben.
Vor dem Arbeitsgericht Berlin einigte sich der CGB mit verdi, dass verdi eine entsprechende
titulierte Erklärung unterzeichnet. Damit verpflichten sich verdi und ihr Vorsitzender Bsirske,
zukünftig diese diffamierende Bezeichnung zu unterlassen. Da die Erklärung in einem
gerichtlichen Vergleich tituliert ist, kann sie bei Zuwiderhandeln unverzüglich gerichtlich vollstreckt
werden.
Obwohl die Vorsitzende Richterin deutlich machte, dass nach ihrer Einschätzung mit derÄußerung Bsirskes die Grenzen der noch verfassungsrechtlich gedeckten Meinungsfreiheitüberschritten wurden, stimmte der CGB einem Vergleich zu, um zu einer, auch unter
konkurrierenden Gewerkschaften notwendigen, sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren.
„Das ist ein Sieg für den Anstand, mit dem Gewerkschafter untereinander umgehen sollten, auch
wenn sie nicht immer an einem Strang ziehen,“ so Matthäus Strebl, MdB, der Bundesvorsitzende
des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands. „Es war eine unerträgliche Entgleisung, die
sich Herr Bsirske hier erlaubt hat, aber offensichtlich haben verdi und Bsirske eingesehen, dass
sie mit derartigen Diffamierungen zu weit gegangen sind.“
Dem CGB ging es darum, dass diese Diffamierungen zukünftig unterbleiben. Es war nicht
vorrangiges Ziel, dass verdi verurteilt werden sollte. Warum eine Einlenken von verdi nicht ohne
Gerichtsverfahren möglich war, bleibt im verborgenen. Ein vergleichbares Angebot hat verdi im
Vorfeld noch ausgeschlagen.

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