CGZP kämpft um die Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen
In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der „Spiegel“, dass die SPD-Bundestagsfraktion
Zeitarbeitnehmerinnen als Sekretärinnen beschäftigt, auf deren Arbeitsverhältnis ein
Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Anwendung findet. Dieser soll einen Stundenlohn von
6,70 Euro, in der Probezeit von nur 6,50 Euro für Sekretärinnen vorsehen. Sofern diese
Recherchen zutreffen, stellt dies eine Verletzung des zur Anwendung kommenden
Tarifvertrages mit der CGZP dar.
„Wir haben keinen Tarifvertrag in der Zeitarbeit abgeschlossen, der für eine qualifizierte
Fachkraft mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung einen derart niedrigen Stundenlohn
vorsieht,“ stellt Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP, klar. „Die Stundenlöhne für Fachkräfte
liegen bei unseren Tarifverträgen für Berlin zwar auf dem „Ostniveau“, aber das ist nichts
ungewöhnliches, das ist bei den Zeitarbeitstarifverträgen des DGB nicht anders“, so Smits
weiter. Die Stundenlöhne in den ostdeutschen Bundesländern sind insgesamt um etwa 15%
niedriger, als im Westen. Das gilt bei weitem nicht nur für die Zeitarbeit.
Nach den bestehenden CGZP-Tarifverträgen, egal ob Haus- oder Flächentarifvertrag, ist eine
qualifizierte Sekretariatskraft in die Entgeltgruppe E 4 oder E 5 einzustufen. Das entspricht
einem Stundenlohn von 7,50 Euro und 8,50 Euro, je nach Tarifvertrag und Entgeltgruppe. Bei
einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hat der Arbeitnehmer danach ein monatliches
Einkommen von knapp 1.200 Euro bzw. 1.300 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es
knapp 1.300 Euro Monatseinkommen bzw. knapp 1.500 Euro.
Vergleicht man diese Einkommen mit Einkommen zahlreicher anderer Branchen und den
vergleichbaren Entgeltgruppen, so liegen die Monatseinkünfte höher als bei etwa einem
Drittel aller Branchen in den ostdeutschen Bundesländern, für die Tarifverträge gelten, egal
mit welcher Gewerkschaft diese Tarifverträge abgeschlossen worden sind.
„Die Spiegel-Meldung verdeutlicht eines“, stellt Gunter Smits klar, „die öffentliche Hand im
weitesten Sinne stellt für uns in der Gehaltsentwicklung ein großes Problem dar. Sie übt
einen erheblichen Lohndruck durch ihre Praxis der Auftragsvergabe aus. Die Baubranche ist
erheblich davon betroffen, das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist es, die Gebäudereiniger
sind es genauso. Alle diese Branchen sind Gegenstand der aktuellen Mindestlohndebatte.
Wen wundert es da, dass die Löhne bei Fremdvergabe an öffentliche Auftraggeber so niedrig
sind“, so Smits. Die CGZP bietet den betroffenen Sekretärinnen an, bei Vorlage der
Arbeitsverträge die Richtigkeit der Eingruppierung und der Entlohnung zu überprüfen.
Die CGZP wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Umsetzung von Tarifverträgen
auch vertragsgetreu geschieht.
Berlin, den 29. Mai 2007
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