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CGZP kämpft um die Einhaltung tarifvertraglicher Bedingungen

In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der „Spiegel“, dass die SPD-Bundestagsfraktion Zeitarbeitnehmerinnen als Sekretärinnen beschäftigt, auf deren Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Anwendung findet. Dieser soll einen Stundenlohn von 6,70 Euro, in der Probezeit von nur 6,50 Euro für Sekretärinnen vorsehen. Sofern diese Recherchen zutreffen, stellt dies eine Verletzung des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages mit der CGZP dar.

„Wir haben keinen Tarifvertrag in der Zeitarbeit abgeschlossen, der für eine qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung einen derart niedrigen Stundenlohn vorsieht,“ stellt Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP, klar. „Die Stundenlöhne für Fachkräfte liegen bei unseren Tarifverträgen für Berlin zwar auf dem „Ostniveau“, aber das ist nichts ungewöhnliches, das ist bei den Zeitarbeitstarifverträgen des DGB nicht anders“, so Smits weiter. Die Stundenlöhne in den ostdeutschen Bundesländern sind insgesamt um etwa 15% niedriger, als im Westen. Das gilt bei weitem nicht nur für die Zeitarbeit.

Nach den bestehenden CGZP-Tarifverträgen, egal ob Haus- oder Flächentarifvertrag, ist eine qualifizierte Sekretariatskraft in die Entgeltgruppe E 4 oder E 5 einzustufen. Das entspricht einem Stundenlohn von 7,50 Euro und 8,50 Euro, je nach Tarifvertrag und Entgeltgruppe. Bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hat der Arbeitnehmer danach ein monatliches Einkommen von knapp 1.200 Euro bzw. 1.300 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es knapp 1.300 Euro Monatseinkommen bzw. knapp 1.500 Euro.

Vergleicht man diese Einkommen mit Einkommen zahlreicher anderer Branchen und den vergleichbaren Entgeltgruppen, so liegen die Monatseinkünfte höher als bei etwa einem Drittel aller Branchen in den ostdeutschen Bundesländern, für die Tarifverträge gelten, egal mit welcher Gewerkschaft diese Tarifverträge abgeschlossen worden sind.

„Die Spiegel-Meldung verdeutlicht eines“, stellt Gunter Smits klar, „die öffentliche Hand im weitesten Sinne stellt für uns in der Gehaltsentwicklung ein großes Problem dar. Sie übt einen erheblichen Lohndruck durch ihre Praxis der Auftragsvergabe aus. Die Baubranche ist erheblich davon betroffen, das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist es, die Gebäudereiniger sind es genauso. Alle diese Branchen sind Gegenstand der aktuellen Mindestlohndebatte. Wen wundert es da, dass die Löhne bei Fremdvergabe an öffentliche Auftraggeber so niedrig sind“, so Smits. Die CGZP bietet den betroffenen Sekretärinnen an, bei Vorlage der Arbeitsverträge die Richtigkeit der Eingruppierung und der Entlohnung zu überprüfen.

Die CGZP wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Umsetzung von Tarifverträgen auch vertragsgetreu geschieht.

Berlin, den 29. Mai 2007

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