CGZP sieht Angriff auf ihre Tariffähigkeit gelassen!
Berlin (27.10.2008) Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) muss sich erneut einer gerichtlichen Auseinandersetzung um ihre Tariffähigkeit stellen. Die Antragssteller, die Gewerkschaft verdi sowie die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit uns Soziales haben einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht Berlin gestellt.
„Wir stehen diesem Beschlussverfahren relativ gelassen gegenüber. Für uns christliche Gewerkschafter ist es nichts Neues, dass unsere gewerkschaftliche Konkurrenz solche Verfahren initiiert, um den Gewerkschaftspluralismus in Deutschland zu bekämpfen und lästige Mitbewerber vom Hals zu bekommen,“ so der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft CGZP Gunter Smits.
„Unsere Gewerkschaftskonkurrenz konnte mit solchen Verfahren bislang nicht durchdringen,“ unterstreicht Smits. „So hat das BAG zuletzt im März 2006 einen Antrag der IG Metall auf Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) abgewiesen und ihre Gewerkschaftseigenschaft vollumfänglich bestätigt.“ Vorausgegangen war ein über
10-jähriger Rechtsstreit mit der IG Metall, die der selbsternannten Großgewerkschaft zahlreiche Gelder ihrer Mitglieder gekostet haben dürfte.
Auch die zweitgrößte Mitgliedsgewerkschaft im CGB, die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., musste sich seit den 50er Jahren immer wieder mit Gewerkschaftseigenschaftsverfahren beschäftigen. Kein Verfahren der Gewerkschaft verdi gegen die DHV ist bis zum heutigen Tage erfolgreich gewesen.
Auch andere Gewerkschaften unter dem Dach des CGB haben rechtskräftige Entscheidungen erwirkt, in denen ihre Tariffähigkeit vollumfänglich bestätigt worden ist, so beispielsweise der Arbeitnehmerverband land- und forstwirtschaftlicher Berufe (ALEB) vor dem BAG im Jahre 1986.
„Warum sollte nun ausgerechnet gegen die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ein Ergebnis herauskommen, welches die Tariffähigkeit verneint?“, fragt Gunter Smits. Smits sieht in diesem Verfahren ein weiteres Kapitel in der Machtauseinandersetzung mit den Gewerkschaften des DGB, die einem in Deutschland nicht vorhandenen Anspruch einer Alleinvertretung von Arbeitnehmerinteressen hinterher rennen. „Anstelle derartige Statusverfahren weiterzuführen, sollten sich die DGB Gewerkschaften lieber darauf konzentrieren, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten,“ fordert Smits.
Erstmalig hat ein Bundesland einen derartigen Antrag zur Überprüfung der Tariffähigkeit gestellt. „Das ist ein Skandal“, sagt Smits, „denn es kann doch nicht sein, dass ein Verfassungsorgan, wie es die Berliner Arbeitssenatorin ist, die freie Bildung von Gewerkschaften durch ein solches Verfahren verbieten will. Das sind Methoden, die in totalitäre Systeme, nicht aber in demokratische und pluralistische Gesellschaftsordnungen gehören, wie sie die Bundesrepublik Deutschland darstellt.“

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