Niederlage für die Demokratie
Mit größter Verwunderung hat der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg zum Verbot des Lokführerstreiks zur Kenntnis genommen. „Bisher waren wir immer der Überzeugung, dass grundgesetzlich garantierte Rechte nicht so einfach per einstweiliger Verfügung außer Kraft gesetzt werden können“, so der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl. „Nach unserer Kenntnis garantiert Artikel 9 des Grundgesetzes den Koalitionspartnern das Recht, tarifliche Forderungen als Ultima ratio auch mit dem Mittel des Streiks durchzusetzen. Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die GdL sowohl im Vorfeld des Streiks als auch zum jetzigen Zeitpunkt gerecht geworden. Die Richter haben jedoch ökonomische Interessen in den Vordergrund gestellt und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und Demokratie damit abgeschaltet. Die Koalitionsfreiheit und das Recht auf Streik gehören aber zu unserer demokratischen Wirtschaftsordnung wie die Luft zum Atmen“, so der CGB Bundesvorsitzende.
„Die Forderungen der GdL beruhen auf der Tatsache, dass die Lokführer bereits seit mehreren Jahren keine Entgeltanpassung mehr erhalten haben, während sich gleichzeitig die Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG großzügige Erfolgsbeteiligungen genehmigten“, unterstreicht Strebl. „Das ganze ohne Streik und großes Aufsehen. Nun fordern die Mitarbeiter zu Recht eine Beteiligung, die ihnen verwehrt wird. Die Deutsche Bahn AG weiss sich jetzt nicht anders zu helfen, als per Gerichtsbeschluss in die Tarifautonomie eingreifen zu lassen. Dies ist ein Armutszeugnis für das Staatsunternehmen Deutsche Bahn.“
„Auch der Arbeitgeberpräsident Hundt sollte sich tunlichst überlegen“, so der CGB Bundesvorsitzende, „ob er seine Forderung nach einem Arbeitskampfverbot für Minderheiten aufrecht erhält.“ „Der Arbeitsgeberpräsident sollte mittlerweile erkannt haben, dass der Grundsatz, ein Betrieb - eine Gewerkschaft, längst nicht mehr zeitgemäß ist, geschweige denn die spezifischen betrieblichen Interessen widerspiegelt. Wenn Herr Hundt also die Tariflandschaft wirklich befrieden und derartige Auseinadersetzungen in der Zukunft vermeiden will, dann sollte er sich dafür einsetzen, dass Gewerkschaftspluralismus auch tatsächlich gelebt und anerkannt wird.“ Im Übrigen, so Matthäus Strebl, „sollte Herr Hundt zur Kenntnis nehmen, dass die GdL keineswegs eine Minderheitengewerkschaft ist. So beweist bereits die Entscheidung des Nürnberger Arbeitsgerichts, dass die GdL genügend Mitglieder organisiert, um einen immensen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben.“
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