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CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, MdB:

„Bürgerschaftliches Engagement wird erleichtert“. Mehr Sicherheit und weniger Risiken

Berlin, 11.02.2009. Als einen wichtigen und überfälligen Schritt, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, hat der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl MdB einen Vorstoß des Bundesrates bezeichnet, die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen zu begrenzen. „Die Gesellschaft kommt ohne die Bereitschaft, sich für die Allgemeinheit einzusetzen nicht aus. Dies gilt in ‚normalen’ Zeiten und mehr noch in einer Situation, in der der Staat an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten gestoßen ist“, erklärte Strebl anlässlich der ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag. Danach soll künftig das externe Haftungsrisiko von ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern gemeinnütziger oder mildtätiger Vereine auf den in einer schriftlichen Ressortverteilung festgelegten Bereich begrenzt werden. Auch interne Haftungsrisiken werden minimiert und auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Dazu Matthäus Strebl: „Bürgerschaftliches Engagement hält die Gesellschaft zusammen und ist unverzichtbarer Bestandteil des Zusammenwirkens von Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft. Es muss staatlicherseits gefördert werden. Es ist daher richtig, wenn der Einsatz in den Vorständen solcher Vereine nicht mehr mit unkalkulierbaren Risiken behaftet ist.“ Es sei zu hoffen, dass das Gesetz möglichst bald endgültig vom Bundestag verabschiedet wird und somit in dieser Legislaturperiode in kraft treten kann. Er sei sich sicher, so der CGB Bundesvorsitzende abschließend, dass ehrenamtliche Tätigkeit dann einen erheblichen Auftrieb erleben werde.

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