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Angeführt vom CGB-Bundesvorsitzenden Matthäus Strebl sprach eine Delegation des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos MdB.

Inhalt waren die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes.

Die CGB-Vertreter stellten nochmals klar, dass bei beiden Gesetzentwürfen entscheidender Veränderungsbedarf besteht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwar wichtige Änderungen zum ursprünglichen Text erreichen können. Dennoch sind beide Gesetzesentwürfe noch nicht zufriedenstellend.

Der CGB kann nach wie vor nicht nachvollziehen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten einer Branche, die unter Tarifverträge fallen, ausschlaggebend sein soll, um nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz tätig werden zu können. Wenn es mehr als einen Tarifvertrag gibt, so ist nicht ausschlaggebend ob einer das sog. 50 Prozent Kriterium erfüllt. Es reicht aus, dass alle Tarifverträge zusammengenommen mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer erreichen. Dabei ist es nicht erheblich, ob einer, oder ob alle einen Antrag gestellt haben. Aus Sicht des CGB kann das aber nicht sein, weil nach dieser Lesart den Antragsstellern eine ausreichende Legitimation fehlt. Die Antragsteller repräsentieren dann nicht mehr zwingend die Mehrheit. Auch die Nachweisung der Mitgliederzahlen der Gewerkschaften nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, sollten konkurrierende Tarifverträge existieren, ist aus Sicht des CGB widersinnig und muss gestrichen werden. Minister Glos sicherte zu, dass das Bundeswirtschaftsministerium bei der Berufung der Mitglieder des Hauptausschusses und der Fachausschüsse nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz darauf achten wird, dass christliche Gewerkschaften nicht übergangen werden. Alle Mitglieder dieser Ausschüsse sind durch das Bundeskabinett und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, durch den Bundesarbeitsminister zu berufen. Deshalb besteht guter Einfluss von Seiten des Bundeswirtschaftsministers um eine ausgewogene Berufung zu gewährleisten. Der Bundeswirtschaftsminister hat auch erklärt, dass eine Aufnahme des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das AEntG nicht alleine deshalb abgelehnt werden darf, weil es die christliche Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) war, die einen Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt hat und nicht die Gewerkschaft verdi. Aus Sicht von Glos ist über die Aufnahme der Branchen völlig unabhängig davon zu entscheiden, wer Tarifvertragspartner ist. Beide Seiten waren sich einig, dass in den kommenden Monaten noch viel Detailarbeit wartet, bis beide Gesetzesentwürfe soweit sind, dass alle Seiten zufrieden sein können.

Bildunterschrift v. l.: Staatssekretär Dr. Walther Otremba, CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, MdB, CGB-Bundesvorstandsmitglied Raymund Kandler, CGB-GeneralsekretärGunterSmits


Berlin, 30.09.2008

 

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