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Gesundheitsreform 2010

CGB fordert Gesundheitspolitiker auf: Keine zusätzlichen finanzielle Belastungen für die Arbeitnehmer!

Berlin, 21. Juni 2010 Die Bundesregierung hat in einer Klausurtagung darüber beraten, wie und wo ein finanzieller Ausgleich der Defizite im deutschen Gesundheitssystem gefunden werden kann. Dabei sind verschiedene Modelle diskutiert worden. Die Bundesregierung hat sich abschließend noch nicht auf ein abschließendes Modell verständigt.

Aus Sicht des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands ist bei jeder Finanzierungsform dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht stärker finanziell belastet werden, wie bisher. „Es ist nicht hinnehmbar, dass durch Sonderbeiträge, zusätzliche Zuzahlungen für Regelleistungen, oder erhöhte Regelbeiträge allein die arbeitende Bevölkerung für Mehrausgaben des Gesundheitswesens zur Kasse gebeten werden soll. Dies ist in einem hohen Maße sozial ungerecht. Deshalb sind Maßnahmen in diese Richtung abzulehnen“, so CGB-Generalsekretär Gunter Smits. Die Bundesregierung erwägt, Beitragseinnahmen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, in dem der Beitragssatz für die Arbeitnehmer steigt. Als Alternative diskutiert die Bundesregierung, die Sonderbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen. In beiden Fällen sind die Leidtragenden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb stellen beide Alternativen keine echte Option dar.
 
Der CGB begrüßt, dass die Bundesregierung sorgsam prüft, wo Einsparungen möglich sind. Ein effizientes Gesundheitswesen muss auf der Ausgabenseite effizient gestaltet werden. Es wäre falsch, wenn angenommen würde, nur durch die regelmäßige Erhöhung der Einnahmenseite kann ein effizientes und leistungsfähiges Gesundheitssystem finanziert werden. Es ist nicht ersichtlich, warum durch den medizinischen Fortschritt nicht auch Einsparungen erzielbar sein sollen. Moderne Behandlungsmethoden verkürzen Aufenthaltsdauern in Kliniken, genauso wie die Dauer der Krankheiten.
 
Nach wie vor werden zahlreiche Leistungen alleine von Beitragszahlern finanziert, obwohl sie von der gesamten Gesellschaft aufgebracht werden müssten. Dass zusätzliche Steuerzuschüsse durch die Bundesregierung diskutiert werden sieht der CGB deshalb als richtig an. Damit verringert sich der Anteil der Kosten, die versicherungsfremd sind.
 
Der CGB setzt sich für eine leistungsfähige und effektive Verwaltung in den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens ein. „Wer aber glaubt, dass alleine durch Personaleinsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unser Gesundheitswesen finanziert werden kann, der irrt. Schließlich machen sämtliche Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gerade einmal sechs Prozent aller Ausgaben des Gesundheitswesens aus. Deshalb darf es auch keinen sozialen Kahlschlag bei den Beschäftigten der gesetzlichen Krankenversicherung geben“, so Gunter Smits abschließend.

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