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CGB wehrt sich gegen eine Zerschlagung der ortnahen Krankenkassenstrukturen!

Der Beschluss des Bundeskabinetts zu einem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)“ wird abgelehnt. Der CGB fordert stattdessen die Umsetzung des ursprünglichen Referentenentwurfes aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wehrt sich gegen den Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. Mai 2008 zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Gesetzesentwurf bedeutet, dass gerade in Flächenkreisen und dort wo aufgrund demographischer Entwicklungen die älterwerdende Bevölkerung auf einen relativ ortsnahen Ansprechpartner angewiesen ist, mit der geplanten Veränderung zu Verschlechterungen kommt. Für dort arbeitende Krankenkassenmitarbeiter ist ebenso ein Rückgang von Arbeitsplätzen mit all seinen Folgen zu befürchten.

Der Referentenentwurf sieht für die Verteilung der Verwaltungskosten vor, den Kassen die Gelder zu 70 % nach der Versichertenstruktur und zu 30 % nach der Versichertenzahl zuzuweisen. Im Kabinettsentwurf ist leider eine Änderung auf 50 % nach Morbidität und 50 % nach Köpfen vollzogen worden.

Die Verwaltungskosten sind maßgeblich vom Aufwand für Beratung und Betreuung der Versicherten abhängig und werden insofern von der Versichertenstruktur der Kassen geprägt. Jede Kostenaufschlüsselung, die den Anteil nach Krankenzahl niedrig ansetzt, führt zu einer Fehlverteilung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds. Sollte es keine 70/30-Verteilung geben, können sich deutliche Folgen für Beratungsintensität, Arbeitsplätze vor Ort bis hin zum teilweisen Rückzug aus der Fläche ergeben.

Bevorteilt werden Kassen, welche eine ortsnahe Versorgung nicht sicherstellen (wollen). Das ist eines Sozialstaates nicht würdig. Die Sozialversicherung braucht als Daseinsvorsorge ortsnahe Ansprechpartner.

Deshalb fordert der CGB die Umsetzung des Referentenentwurfes mit der 70/30-Regelung.


Berlin, 16.06.2008

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