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CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl

„Arroganz verhindert Pendlerpauschale“

Koch und Steinbrück von der Basis weit entfernt

Berlin (05.09.2008) – „Wer sich heute gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an einsetzt, macht nur deutlich, wie weit er sich von der Realität der Arbeitnehmer vor allem in ländlichen und wirtschaftlich schwach strukturierten Gebieten unseres Landes entfernt hat!“

Leichter Fang für Radikale
Der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB), Matthäus Strebl, forderte nicht nur eine sofortige Rückkehr zur alten Regelung. Er warf Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auch vor, „als Radikalreformer zu ignorieren, dass deren Vorschlag die Politikverdrossenheit der Bürger weiter steigert und die Wähler den radikalen ‚Versprechungsparteien’ am linken und rechten Rand in die Arme treibt!“

Steuerreform für mehr Netto!
„Die Schröpfung der Arbeitnehmer – gleich mit welcher hohlen Argumentation auch immer – muss sofort ein Ende haben,“ forderte der CGB-Bundesvorsitzende und betonte, „neben der bewährten Regelung für die Pendlerpauschale müsse „eine Steuerreform, die mehr Netto im Geldbeutel der Arbeitnehmer belasse, die derzeit viel zu hohen Belastungen ‚normaler’ Steuerzahler endlich mildern.“

„Rote Karte“vom BVG
Vom Spruch des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts erhofft CGB-Chef Strebl „eine ‚Rote Karte’ für das auf Profilierung bedachte ‚Duo Infernale Koch / Steinbrück’.“ Beide müssten sich „vorhalten lassen, als verwöhnte Nutzniesser chauffierter Dienstlimousinen offenbar vergessen zu haben, dass ihnen dieser Komfort nur durch die Subventionen der Steuerzahler überhaupt ermöglicht wird.
Wer den Sumpf austrocknen will, darf damit nicht die Froschkönige beauftragen,“ kritisierte Strebl.

Verfassungsrang nötig.
Er verwarf die finanz-, sozial- und umweltpolitischen Argumentationen von Koch / Steinbrück als „Taschenspielertricks und Nebelkerzen zur Täuschung der Arbeitnehmer“ und setzte seine Erwartungen an das BVG-Urteil darin, „der Pendlerpauschale alter Regelung Verfassungsrang zuzuordnen.“

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