CGB warnt Bundesregierung davor,
gesetzliche Mindestlöhne in der Zeitarbeit einzuführen!
Bundesarbeitsminister Müntefering erwägt, dem Bundeskabinett vorzuschlagen, über das Instrument des Arbeitnehmerentsendegesetzes gesetzliche Mindestlöhne in der Zeitarbeit einzuführen. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands fordert Minister Müntefering erneut auf, sich verfassungstreu zu verhalten und von dieser politischen Absicht Abstand zu nehmen.
Die Diskussion über eine gerechte Entlohnung und vernünftige Regelungen im Niedriglohnsektor wird aus Sicht des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands völlig falsch geführt. Es wird in dieser Diskussion viel zu häufig ausgeblendet, dass die Entlohnung in frei zustande gekommenen Tarifverträgen festgelegt wird. Diese Tarifverträge stehen in der aktuellen Diskussion plötzlich in der Kritik und nicht die sozialen Verwerfungen, die wir außerhalb der tarifgebundenen Branchen feststellen müssen. Dabei sind dort die Arbeitsbedingungen oftmals wesentlich schlechter.
Für die erneut zur Diskussion stehende Branche der Zeitarbeit gibt es eine weitere Besonderheit. Jedes Beschäftigungsverhältnis unterliegt in dieser Branche einem rechtmäßig zustande gekommenen Tarifvertrag. Entweder es ist der Gleichbehandlungsgrundsatz im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) anzuwenden, oder es existiert ein speziellerer Tarifvertrag. „Jede Behauptung, dass in der Zeitarbeit tariflose Zustände und damit eine Lohnspirale nach unten drohen, ist eine bewusste Fehlinformation, um die Beschäftigten zu verunsichern“, so Gunter Smits, Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB).
Die Anwendung von Tarifverträgen, die frei zustande gekommen sind, können nicht einfach durch den Gesetzgeber untersagt werden. Derartige Eingriffe verletzen die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit in unzulässiger Weise.
„In der Zeitarbeit kann auch gar kein öffentliches Interesse für die Einführung eines Mindestlohnes festgestellt werden, wie es vielleicht für andere Branchen feststellbar wäre,“ so Smits weiter, „denn durch die bestehenden Tarifverträge sind klare Mindeststandards gesetzt. Der Politik ist es aber untersagt, die Rechtskraft dieser frei zustande gekommenen Tarifverträge zu unterbinden und genau dies wird im Moment in der Zeitarbeit versucht.“
Die Durchsetzung einer solchen politischen Forderung wäre ein mittelbarer Boykottaufruf seitens des Staates gegenüber bestimmten Tarifvertragskoalitionen. Den Befürwortern einer solchen Regelung geht es demnach nicht um die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, sondern ausschließlich um die Zementierung ganz bestimmter Tarifkartelle.
Berlin, den 29. Januar 2007
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