CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl:
Mitarbeiterbeteiligung = Mehr soziale Partnerschaft!
CGB Forderung umgesetzt – Wichtiger Schritt zur sozialen Marktwirtschaft
Berlin (28.08.2008) – „Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist eine ureigenste
Forderung der christlichen Gewerkschaften endlich erfüllt worden. Dies ist ein
wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die richtige
Richtung und bedeutet mehr soziale Partnerschaft.“ Matthäus Strebl,
Bundesvorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB)
wies darauf hin, „dass die soziale Marktwirtschaft in den zurückliegenden Jahren
für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nur noch
Makulatur und nicht mehr gelebte Praxis“ gewesen sei.
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Beschäftigten stärker an den Gewinnen
ihres Unternehmens zu beteiligen, so Strebl weiter, müsse jetzt vom Bundestag rasch in
anwendbare Gesetzesform gebracht werden.
Wie dringlich diese Neuregelung war, beweise sich zum Beispiel am immer stärkeren
Auseinanderklaffen der Schere zwischen den Steigerungen der Arbeitnehmereinkommen
und den Firmen- und Vermögenseinkommen in den vergangenen Jahren. „Die Stärkung
der Mitarbeiterbeteiligung gibt die Möglichkeit diese Schere ein Stück weit zu
schließen“, betont der CGB Bundesvorsitzende.
Chance zur Teilhabe
Jetzt haben endlich die Arbeitnehmer die Chance, abseits von Tarifentwicklungen am
Erfolg des Unternehmens zu partizipieren und eine weitere Einkommensquelle zu
erschließen. Für die Unternehmen bedeutet dies gleichzeitig, dass die Beschäftigten in
ihrer Eigenschaft als „Miteigentümer“ bereit sind höhere Verantwortung im
Unternehmen zu übernehmen, was sich wiederum positiv auf den Erfolg des gesamten
Betriebes auswirkt.
Aus Sicht des CGB sollte man jedoch nicht zu euphorisch sein. „Wir dürfen nicht aus
den Augen verlieren, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur Vorteile bringt,
sondern auch Risiken birgt. So müssen Arbeitnehmer berücksichtigen, dass sie in
weniger rosigen Zeiten mit ihren eigenen Unternehmensanteilen einstehen müssen.
Deshalb sind auch Bundesregierung und Unternehmen in der Pflicht, den Beschäftigten
nicht nur die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung darzustellen, sondern ausführlich über die
Risiken aufzuklären, unterstreicht der CGB Vorsitzende Strebl.
Er erwarte, dass entgegen dem bisherigen Trend möglichst viele Unternehmen
ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung eröffnen und sie
dabei unterstützen, fügte der CGB-Bundesvorsitzende hinzu.
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