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CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl:

Mitarbeiterbeteiligung = Mehr soziale Partnerschaft!

CGB Forderung umgesetzt – Wichtiger Schritt zur sozialen Marktwirtschaft

Berlin (28.08.2008) – „Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist eine ureigenste Forderung der christlichen Gewerkschaften endlich erfüllt worden. Dies ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die richtige Richtung und bedeutet mehr soziale Partnerschaft.“ Matthäus Strebl, Bundesvorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) wies darauf hin, „dass die soziale Marktwirtschaft in den zurückliegenden Jahren für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nur noch Makulatur und nicht mehr gelebte Praxis“ gewesen sei.

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Beschäftigten stärker an den Gewinnen ihres Unternehmens zu beteiligen, so Strebl weiter, müsse jetzt vom Bundestag rasch in anwendbare Gesetzesform gebracht werden.

Wie dringlich diese Neuregelung war, beweise sich zum Beispiel am immer stärkeren Auseinanderklaffen der Schere zwischen den Steigerungen der Arbeitnehmereinkommen und den Firmen- und Vermögenseinkommen in den vergangenen Jahren. „Die Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung gibt die Möglichkeit diese Schere ein Stück weit zu schließen“, betont der CGB Bundesvorsitzende.

Chance zur Teilhabe
Jetzt haben endlich die Arbeitnehmer die Chance, abseits von Tarifentwicklungen am Erfolg des Unternehmens zu partizipieren und eine weitere Einkommensquelle zu erschließen. Für die Unternehmen bedeutet dies gleichzeitig, dass die Beschäftigten in ihrer Eigenschaft als „Miteigentümer“ bereit sind höhere Verantwortung im Unternehmen zu übernehmen, was sich wiederum positiv auf den Erfolg des gesamten Betriebes auswirkt.

Aus Sicht des CGB sollte man jedoch nicht zu euphorisch sein. „Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur Vorteile bringt, sondern auch Risiken birgt. So müssen Arbeitnehmer berücksichtigen, dass sie in weniger rosigen Zeiten mit ihren eigenen Unternehmensanteilen einstehen müssen. Deshalb sind auch Bundesregierung und Unternehmen in der Pflicht, den Beschäftigten nicht nur die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung darzustellen, sondern ausführlich über die Risiken aufzuklären, unterstreicht der CGB Vorsitzende Strebl.
Er erwarte, dass entgegen dem bisherigen Trend möglichst viele Unternehmen ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung eröffnen und sie dabei unterstützen, fügte der CGB-Bundesvorsitzende hinzu.

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