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CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, MdB:

Pendler brauchen Rechtssicherheit

Pauschale über 2009 hinaus gesetzlich festschreiben! – Österreichische Regelung prüfen

06.03.2009/Berlin „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Dezember 2008, das die Kürzung der Pendlerpauschale für rechtswidrig erklärt hat, brauchen die Pendler für die Zukunft Rechtssicherheit. Bisher ist Gewährung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer rückwirkend für die Zeiträume von 2007 bis 2009 lediglich durch eine verwaltungsmäßige Regelung gewährleistet. Der Gesetzgeber muss nun die Anerkennung der Pendlerpauschale für die kommenden Jahre festschreiben.“ Die bayerische Staatsregierung habe deshalb einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht. Nun sei der Bundestag am Zug. Angestrebt werden müsse unbedingt die Verabschiedung des erforderlichen Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Andernfalls drohe es, in den Wahlkampfauseinandersetzungen unterzugehen.

Hinsichtlich der Höhe der Pendlerpauschale regte Strebl an, sich am Nachbarland Österreich ein Beispiel zu nehmen. Dort ist die Pendlerpauschale kürzlich auf 40 Cent pro Kilometer erhöht worden. Auf der einen Seite werde von Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität gefordert, betonte der CGB Bundesvorsitzende. Andererseits stiegen die Lebenshaltungskosten, nicht zuletzt bedingt durch die Erhöhung von Energiepreisen oder Gebühren, unaufhaltsam. „Dieser Entwicklung sollte auch durch eine Anpassung der Pendlerpauschale Rechnung getragen werden.“

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