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Strebl MdB, CGB-Bundesvorsitzender: „Ein Sieg für die Arbeitnehmer!“

Leere Kassen kein Grund für zusätzliche Belastungen

Berlin/10.12.2008 Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der bestätigt wird, dass die neue Pendlerpauschale verfassungswidrig ist.

„Der CGB hat von Anfang darauf hingewiesen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale eine Ungleichbehandlung darstelle und die ansonsten von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer wieder verlangte Flexibilität besonders in den ländlichen Gebieten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen würde“, so der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl MdB. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung für mehr Gerechtigkeit gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gesorgt.“

Das Thema ist damit aber noch nicht vom Tisch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen. Der CGB wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Bundesregierung zum alten Steuerprinzip wieder zurückkehrt und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zukünftig mindestens 0,30 Euro pro Entfernungskilometer erstattet werden. „Wir haben damals den Systemwechsel für falsch gehalten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wegekosten zum Arbeitsplatz selbst tragen sollen und deshalb muss auch der alte Rechtszustand hergestellt werden“, fordete Strebl.

Ausdrücklich begrüßte Strebl die Feststellung der Karlsruher Richter, dass leere öffentliche Kassen allein für die Kürzung der Pendlerpauschale nicht ausreichten. Dieser Grundsatz solle auch bei künftigen Steuerdebatten verstärkt Berücksichtigung finden, verlangte der CGB Bundesvorsitzende.

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