CGB skeptisch über Mindestlohnkompromiss in der Zeitarbeit
Berlin, 13. Januar 2009. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist skeptisch, dass die
Koalitionspartner tatsächlich eine tragfähige Lösung für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit
gefunden haben. Der CGB hat in der Vergangenheit seinen Widerstand gegen einen
Zeitarbeitsmindestlohn nur deshalb aufrecht erhalten, weil die Politik die Tarifautonomie des CGB
in Frage gestellt hat. Nach dem Koalitionskompromiss vom 12. Januar kann der CGB nicht
erkennen, dass sich daran etwas geändert hat.
„Es ist doch egal, ob über das Arbeitnehmerentsendegesetz oder über das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit festgelegt werden,“
so Gunter Smits, Generalsekretär des CGB. „In beiden Fällen muss der Gesetzgeber dafür Sorge
tragen, dass durch eine solche Regelung kein Verdrängen von Tarifverträgen erfolgt. Der CGB
kann nicht erkennen, dass die Koalitionspartner diesem Grundsatz durch den gestrigen
Kompromiss gerecht werden. Deshalb ist der Kompromiss auch kein Kompromiss.“
Der CGB fordert die Politik auf, dass sie auf jeden Fall Tarifverträge respektiert. Dafür muss der
Schutz des Tarifvertrages vor einer Rechtsverordnung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
festgelegt werden. Das hat der CGB aber auch schon für das Arbeitnehmerentsendegesetz
gefordert. Der CGB wartet deshalb gespannt darauf, wie die gemachten Äußerungen zum
Zeitarbeitsmindestlohn konkret umgesetzt werden sollen. „Wenn der Gesetzgeber den Schutz des
Tarifvertrages von einer Mindestlohnverordnung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankern
kann, warum konnte er das dann vorher nicht im Arbeitnehmerentsendegesetz,“ fragt Smits. „Der
CGB ist deshalb sehr skeptisch, dass bei einer neuen Regelung das Grundprinzip der
Tarifautonomie nicht doch geopfert wird.“

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