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Sparpaket – soziale Balance muss gewahrt werden!

Berlin, 08.06.2010. Die Bundesregierung hat sich auf ein Sparpaket geeinigt, welches dafür sorgen soll, dass die Schuldenbremse in den kommenden Jahren durch den Bundeshaushalt eingehalten werden kann. Nun prasselt es Proteste von der Opposition. Die Bandbreite der Kritiker geht von Kommunen über Ökonomen bis hin von Stimmen aus den eigenen Reihen in der Koalition. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands bewertet das Paket als ein Sparpaket mit Licht und Schatten. Da war im Vorfeld über die Ausgestaltung des Sparpaktes die Rede von alternativlos. Alternativen gibt es aber. Aus Sicht des CGB werden nicht alle genutzt.

Große Einschnitte kommen auf die Arbeitslosen und den öffentlichen Dienst zu. Aber auch die Wirtschaft muss Milliarden zahlen. Aus Sicht des CGB sind die Einsparungen nicht so negativ ausgefallen, wie dies ursprünglich zu befürchten war. Der CGB hat aber Bedenken bezüglich des Wegfalls der Zuschläge beim Übergang von der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I zur Grundsicherung. Mit dieser Kürzung werden vor allem diejenigen bestraft, die lange Zeit etwas geleistet und deshalb auch lange Zeit Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
 
Zum zweiten sind die Einsparungen hinsichtlich des Zuschusses für die Hartz IV-Empfänger an die gesetzliche Rentenversicherung und der Wegfall der Erstattungen für die Aufstockung der Ostrenten als sehr problematisch anzusehen. Es scheint so, als ob das Defizit einfach nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verschoben wird. Denn Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung kann keiner ernsthaft wollen. Diese sind ja durch die Bundesregierung auch ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Da die Regelleistungen für Hartz IV Empfänger aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils ohnehin neu festgelegt werden müssen, hält der CGB die Kritik an diesen Kürzungen für fehlgeleitet. Denn dort werden bedarfsgerechte Festlegungen gefordert. „Wenn eine Zuwendung an Hartz IV Empfänger aufgrund der Auszahlung von Elterngeld niedriger ausfällt, als ohne Elterngeld, dann wird das zu einem Nullsummenspiel. Insgesamt kommt es darauf an, dass die Hartz IV Sätze zukünftig nicht willkürlich ermittelt, sondern nach nachvollziehbaren Kriterien und dem Bedarf der Betroffenen festgelegt werden“, meint Matthäus Strebl, Bundesvorsitzender des CGB. Insoweit stimmt der CGB der Bundesregierung zu, bei Rentnern oder Behinderten nicht zu sparen.

Spannend wird es, abgesehen von dem jetzt beschlossenen Sparpaket, wie die Bundesregierung die Alterssicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Bekämpfung der Armut, behandeln wird. Deshalb wäre aus Sicht des CGB auch noch einmal über den Spitzensteuersatz zu reden. „Wenn Sparanstrengungen in dieser Größe anstehen, dann sollte darüber wenigstens als Alternative nachgedacht werden dürfen“, so Strebl abschließend.

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