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CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, MdB:

„Steinbrück ignoriert weiterhin die Verfassung“

Finanzminister lässt sich bei Pendlerpauschale Hintertürchen offen

Berlin, 13.02.2009. Der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl MdB wirft Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) einen erneuten Verfassungsbruch vor. Grund: Steinbrück hat die Finanzbehörden angewiesen, die Bescheide zur rückwirkenden Erstattung der Pendlerpauschale „nur vorläufig“ zu erteilen. Mit dieser Anweisung sieht Strebl einen weiteren eklatanten Verstoß gegen die Prinzipien steuerlicher Gleichbehandlung.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die seit 2007 gekürzte Entfernungspauschale verfassungswidrig und den Steuerzahlern rückwirkend zu erstatten ist. Daraufhin wurde zugesagt, dass bis Ende März 2009 die Rückerstattungen erfolgen.

Allerdings lehnt es Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) ab, dieses Geld dem Bürger endgültig zu bewilligen. Er gab die Anweisung, Bescheide nur vorläufig zu erteilen. Das Ministerium hat damit offenbar erneut eine Möglichkeit entdeckt, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu unterlaufen.

Matthäus Strebl dazu: “Für die Haltung von Steinbrück gibt es keine nachvollziehbare Erklärung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die alte Regelung zur Pendlerpauschale verfassungswidrig, und zwar endgültig und nicht nur vorläufig“.

Ebenso vertritt der CGB Bundesvorsitzende die Auffassung, dass auf die zu erstattende Steuer Verzugszinsen zu zahlen seien. „Wenn der Bürger seine Steuerschuld verspätet begleicht, wird er sofort mit Säumnisgebühren belastet. Wenn sich jetzt das Finanzministerium weigert, Verzugszinsen an die Bürgerinnen und Bürger zu zahlen, stellt das eine eklatante Ungleichbehandlung dar“, empört sich Strebl.

Nach verlässlichen Berechnungen ergibt sich bei den rund 12 Millionen Berufspendlern und 220 Arbeitstagen je Arbeitnehmer eine Steuerrückzahlung von durchschnittlich je 280 - 300 Euro. Dieser Betrag ist um die individuell zu berechnenden Verzugszinsen zu erhöhen.

„Der Bundesfinanzminister hat seine Vorbildfunktion wahrzunehmen und muss dieselben Maßstäbe anlegen, die er auch für sich selbst beansprucht“, betont Strebl. „Über zwei Jahre lang hat Steinbrück zu Unrecht in die Taschen der Arbeitnehmer gegriffen und will dies nun offensichtlich erneut tun.“
Matthäus Strebl sieht in der aktuellen Praxis erneut einen vom Bundesfinanzminister geduldeten Verfassungsbruch.

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