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Vertagung einer Entscheidung zum Zeitarbeitsmindestlohn war kluger Schritt!

Berlin, 28. Januar 2009. Das Bundeskabinett hat eine Regelung zur Einführung von Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit erst einmal aus dem Gesamtpaket des Konjunkturprogramms II herausgenommen.

Der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl MdB begrüßt diese Entscheidung. „In der Kürze der Zeit war es einfach nicht möglich, eine Regelung zu finden, die den rechtlichen Risiken und den politischen Wünschen gleichermaßen gerecht zu werden“, so Strebl.

Der CGB Bundesvorsitzende unterstützt dabei die Position der CDU/CSU Bundestagsfraktion. „Der von der Union favorisierte Weg, die Bezugnahmeklauseln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu präzisieren, und damit endgültige Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit festzuschreiben, ist ein richtiger Weg, so Strebl weiter. Mit diesem Schritt hat die Union gezeigt, dass es ihr ernst ist, auch in der Zeitarbeit die Tarifautonomie zu wahren.“

Der CGB wird bei der Suche nach tragfähigen Lösungen auch weiter konstruktiv mitarbeiten. Aus seiner Sicht wäre der Weg einer Rechtsverordnung, wie sie das Bundesarbeitsministerium favorisiert, aber nur dann der bessere Weg, wenn unzweifelhaft Tarifkonkurrenz aufgelöst würde. Das ist bislang noch nicht erkennbar. „Deshalb unterstützt der CGB ausdrücklich die Position der CDU/CSU die Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unmittelbar durch Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge festzuschreiben“, so Strebl abschließend.

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