CGB kritisiert Ablehnung des Tarifausschusses des Bundes zum Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Berlin/01.09.2009 Der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands, Matthäus Strebl, MdB, hat die Entscheidung des Tarifausschusses des Bundes, keinen Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe einzuführen scharf kritisiert. Die Vertreter der Gewerkschaften, nicht die der Arbeitgeberbank, hatten den Antrag am gestrigen Tage abgelehnt.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die DGB-Gewerkschaftsvertreter dem Antrag nicht zugestimmt haben und damit ca. 180.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Lohnerhöhungen von bis zu 39 Prozent vorenthalten,“ so Strebl. „Das ist nur damit zu erklären, dass es sich bei dem Tarifvertrag um einen Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) handelt und nicht um einen von verdi. Es ist schlimm, dass sich die DGB-Vertreter ausschließlich von ideologischen Motiven haben leiten lassen und so die Interessen von Arbeitnehmern verraten,“ sagte Strebl weiter.
Es ist ein vorgeschobener Grund, wenn der DGB behauptet, im Saarland und in Rheinland-Pfalz sei eine Lohnuntergrenze von 6,00 Euro zu niedrig, wenn gleichzeitig verdi im selben Bereich tarifliche Einstiegslöhne von 5,35 € (Separatwachdienst) ausgehandelt hat. In der Mehrzahl der westlichen Bundesländer ist die Gewerkschaft verdi der Tarifführer im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in jedem Bundesland bedeutet der Mindestlohn eine Lohnverbesserung, mindestens aber eine Festschreibung der aktuellen Höhe für die unterste Lohngruppe. Der DGB versteckt sich mit seiner Ablehnung hinter seiner eigenen Unfähigkeit, bessere Lohnhöhen im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchzusetzen. „Gleichzeitig prellt der DGB mit seiner Entscheidung aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um spürbare Lohnerhöhungen. Das ist ein Skandal,“ stellt Strebl fest.
Mit der Entscheidung im Tarifausschuss des Bundes ist der Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe noch nicht vom Tisch. Das Bundeskabinett kann sich über diesen Beschluss durch eine Entscheidung für den GÖD Antrag hinwegsetzen. Der CGB fordert die Bundesregierung auf, von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch zu machen.
„Diese Entscheidung zeigt, warum es notwendig ist, christliche Gewerkschaften auch in den zentralen Gremien zur Festsetzung von Mindestlöhnen, z.B. im sogenannten Pflegausschuss, oder beim Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu beteiligen. Ansonsten wird die Bundesregierung ihrem Auftrag nicht gerecht, die Arbeitnehmerinteressen aller Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Sie würde sich zum Steigbügelhalter alleine des DGB machen,“ so Strebl abschließend.

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