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Auch die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) fordert ein Ende des LKW-Nomadentums Lange Ruhezeiten nur noch im Hotel oder in einer Wohnung!

Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) mit dem Bundesvorsitzenden Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen fordert seit Jahren, dass auch in Deutschland die VO EG 561/2006 konsequent durchgesetzt wird. Nach dieser Europäischen Verordnung dürfen LKW-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im Führerhaus verbringen. Der Bundes-vorsitzende Willy Schnieders: “Während Frankreich und Belgien Unternehmer und Fahrer bei Verstößen mit hohen Geldstrafen belegt, haben die Deutsche Bundesregierung und der zuständige Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Verordnung bis heute nicht umgesetzt.“ Nur mit dem Kopf schütteln können die Mitglieder des KFG Bundesvorstands über die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, dass „keine Jagd auf die Fahrer eröffnet werden darf.“ Prof. Dr. Karlheinz Schmidt vertritt auch die Meinung, dass in Deutschland die Nich-teinhaltung der VO wenn überhaupt mit einem geringen Bußgeld geahndet werden darf. Nach Ansicht der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer aus Bayern, Reinhard Aßmann aus Nordrhein-Westfalen und Wolfgang Schiele aus Rheinland–Pfalz wollen sich der BGL und seine angeschlossenen Arbeitge-berverbände vor der Fürsorgepflicht für die Fahrer drücken und aus jeder Verantwortung als Arbeitgeber stehlen.

„Wenn die Deutsche Bundesregierung und Verkehrsminister Dobrindt jedes Sozialdumping im internationalen Güterverkehr ernsthaft bekämpfen und unterbinden wollen, dann müssen sie dem Deutschen Bundestag ein Gesetz vorlegen, das drastische Strafen für Verstöße gegen die VO EG 561/2006 vorschreibt“, erklärt Willy Schnieders. Nur geringe Ordnungsstrafen auszusprechen wie dies der BGL fordert, bringen mehr Schreibarbeit für die Beamten von BAG und Polizei, aber keine Erfolge bei der Bekämpfung von Sozialdumping. Nach Meinung des Bundesvorstands der (KFG) müssen die Bestimmungen des Deutschen Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, auch für die LKW Fahrer gelten. Daher muss ein Chauffeur ohne Ausnahme seine Wochenruhezeit von 45 Stunden in einem Hotel, einer Pension oder Wohnung verbringen dürfen, und zwar auf Kosten des Arbeitgebers. Bundesvorsitzender Willy Schnieders: „Es muss Schluss sein, dass Fahrer ihre Wochenruhezeiten wie Nomaden abseits jeder Infrastruktur und unter oft unmenschlichen Bedingungen verbringen müssen.“ Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung und die angeschlossenen Arbeitgeber aus der Transportbranche werden von der KFG aufgefordert, ihren Widerstand gegen eine konsequente Umsetzung der VO EG 561/2006 aufzugeben, und sich an ihre soziale Verantwortung und Fürsorgepflicht für Fahrer zu erinnern.

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Gedruckt am 29.03.2024 8:23.