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GÖD: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen WARNSTREIK und DEMO am Donnerstag, 21.04.2016!

Gerechte Einkommen und gut ausgebildete Beschäftigte sind Grundlage für einen motivierten und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst!

Hierfür haben die Arbeitgeber offenbar kein Verständnis, wie sich in der zweiten Verhandlungsrunde am 11./12.04. 2016 gezeigt hat. Ein Fortschritt ist nicht in Sicht. Die Arbeitgeber in Bund und Kommunen ignorieren den WERT ihrer Beschäftigten.

Deshalb: Solidarität tut gut für den öffentlichen Dienst! Warnstreik und Protestkundgebung in Saarbrücken.

Die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst des Saarlandes rufen zum ganztägigen Warnstreik auf und wollen damit der Tairfforderung Nachdruck verleihen.

Wir fordern:
●   Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 6%
●Erhöhung der Auszubildenden-/Praktikantenentgelte um 100 Euro monatlich, unbefristete Übernahme aller Auszubildenden
●   Laufzeit: 12 Monate

Vor der dritten Verhandlungsrunde am 28./29. April 2016 in Potsdam sind die Mitglieder der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst gefordert, um den Druck zu erhöhen! Nur wer MITMACHT ändert was und deshalb kommt es auf jeden Einzelnen an!

Deshalb rufen wir unsere Mitglieder im Bundes- und Kommunaldienst im Saarland zu einem ganztägigen Warnstreik am 21.04.2016 (ab Dienstbeginn) auf. Treffpunkt der GÖD - Mitglieder: 21.04.2016, ab 08:30 Uhr zum Streikfrühstück in der GÖD Regionalgeschäftsstelle, Ursulinenstr.63a, 66111 Saarbrücken. (Dort liegen auch die Streikerfassungslisten aus).

9:30 Uhr schließen wir uns den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst an. Start der DEMO durch die Stadt: Gustav-Regler Platz vor dem Rathaus und gehen gemeinsam zur zentralen Protestkundgebung der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst des Saarlandes zum Tbilisser Platz (Vorplatz Staatstheater).

Jede und jeder Tarifbeschäftigte im Bundes- und Kommunaldienst (TVöD, damit zusammenhängende Tarifverträge z.B. BA, DRV, DGUV, Bundesbank sowie TV Fleischuntersuchung/VKA, TV-V, TV AVH) hat das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können sie die Forderung der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst selbstverständlich in ihrer Freizeit bei der Demonstration und der Kundgebung unterstützen.

 

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Gedruckt am 20.04.2024 4:49.