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Tarifeinigung der Gewerkschaft GÖD für das private Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

Zweistufige Einkommenserhöhung von durchschnittlich 6,06 % ab Januar 2017 und weiteren 4,38 % ab Januar 2018.

Nach der letzten gravierenden Erhöhung der Entgelte für die Jahre 2014 bis 2016 hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) am 19. Juli 2016 mit der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) die Tarifverhandlungen für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen geführt. Nach grundsätzlich konstruktiven, in einzelnen Bereichen schwierigen Verhandlungen konnte für die Jahre 2017 und 2018 eine Einigung mit folgenden Eckpunkten erreicht werden:

 

Stufenweise Wiedereinführung der Sonn- und Feiertagszuschläge ab dem 01.01.2017: Sonntagszuschlag 15 %, Feiertagszuschlag 30 %, ab dem 01.01.2018: Sonntagszuschlag 25 %, Feiertagszuschlag 50 %

Erhöhung der Stundengrundlöhne der Vergütungsgruppe 1 von aktuell 9,00 € auf 9,20 € ab dem 01.01.2017 und auf 9,50 € ab dem 01.01.2018.

Erhöhung der Stundengrundlöhne der Vergütungsgruppe 2 von aktuell 9,40 € auf 9,60 € ab dem 01.01.2017 und auf 9,90 € ab dem 1.01.2018

Erhöhung der Stundengrundlöhne der Vergütungsgruppe 3 von aktuell 9,90 € auf 10,10 € ab dem 01.01.2017 und auf 10,40 € ab dem 01.01.2018

Kaufhausdetektive werden statt der bisherigen Vergütungsgruppe 1 in Vergütungsgruppe 2 eingruppiert.

Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz - / Separatwachdienst mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die in dieser Funktion auf Forderung des Auftraggebers eingesetzt werden in die Vergütungsgruppe IV höhergruppiert mit 10,30 € ab dem 01.01.2017 und 10,70 € ab dem 01.01.2018. Dies bedeutet eine Gesamterhöhung von 7,10% ab 01.01.2017 und weiteren 5,85 % ab 01.01.2018 für diesen Bereich.

Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen werden in Vergütungsgruppe II mit 10,00 € ab dem 01.01.2017 und 10,40 € ab dem 01.012018 höhergruppiert. Dies bedeutet im Gesamtergebnis eine Erhöhung von 9,53 % ab 01.01.2017 und weiteren 5,97 % ab 01.01.2018.

Im Gesamtergebnis werden die Einkommen zum 01.01.2017 um etwa 5 bis 5,25 % erhöht und zum 01.01.2018 nochmals um ca. 5 %.

Hundeführer, die den eigenen Hund auf Forderung des Arbeitgebers stellen und den Hund auf eigene Kosten füttern und pflegen erhalten eine Zulage von 0,50 € je Stunde.

Sicherheitsmitarbeiter die während des Dienstes eine Schusswaffe führen (Ausnahme militärische Einrichtungen) erhalten eine Zulage von 0,50 € / Stunde.

Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1.01.2017 steigen pro Stufe und Jahr um jeweils 30,-- € und danach um weitere 30,-- € zum 1.01.2018 (im dritten Ausbildungsjahr zum 1.01.2018 jedoch um 40,-- €)

Mehrarbeitszuschlag wird statt bisher erst ab der 264. Stunde ab der 248. Stunde geleistet und im 24-Stunden-Schichtdienst ab der 14. Schicht.

Die Stundengrundlöhne im Feuerwehrdienst werden ab dem 01.01.2017 um 4,9 € und ab dem 01.01.2018 um 4,5 % erhöht.

 

Die Tarifparteien werden für diesen Tarifvertrag wieder eine Allgemeinverbindlichkeit beim zuständigen sächsischen Staatsministerium beantragen.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmendaten ist dieses Verhandlungsergebnis als deutlicher Erfolg der Verhandlungsführung der für diesen Bereich zuständigen Gewerkschaft GÖD zu werten, so der Verhandlungsführer der Gewerkschaft GÖD, Raymund Kandler. "Zu diesem Erfolg hat neben dem Tarifbeauftragten Manfred Loitsch auch die große Sachkompetenz der in der Tarifkommission beteiligten Arbeitnehmer beigetragen", so Kandler weiter. Dieses Ergebnis zeigt auch die Wertschätzung der im BDSW Sachsen zusammengeschlossenen Betriebe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Gedruckt am 20.04.2024 9:31.