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Christliche Gewerkschaft Metall hat Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz eingelegt!

Die CGM hat gegen das Tarifeinheitsgesetz Verfassungsbeschwerde erhoben. Nach Auffassung des Bundesvorsitzenden der CGM, Adalbert Ewen, war dies zur Wahrung der Tarifautonomie, auch seiner Gewerkschaft, absolut unerlässlich.

Adalbert Ewen: „Mit dem TEG werden lediglich Arbeitgeberinteressen gewahrt, besonders im Bereich der Daseinsvorsorge, die zudem effektiver und weniger belastend geschützt werden können. Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber sich in den Koalitionswettbewerb einseitig einmischt, Partei für große Gewerkschaften ergreift und monopolistischen Tendenzen zu einem weiteren Erfolg verhilft, die in einer sozialen Marktwirtschaft nichts verloren haben. Das TEG führt insofern zu einem mittelbaren Koalitionszwang, ohne dass es eine erkennbare Notwendigkeit gibt, vorgeblich durch Tarifpluralität entstandene Notlagen beseitigen zu müssen.

Die CGM ist überzeugt, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des TEG über das Ziel hinausgeschossen ist, die Tariflandschaft ordnen zu dürfen und zu müssen. Das Gesetz zielt nach seiner Begründung auf Sparten-/ bzw. Berufsgewerkschaften, trifft aber besonders auch kleinere Branchengewerkschaften wie die CGM hart.

CGM-Mitglieder haben ein durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgtes Anrecht, nicht den Schutz der durch ihre Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge verlieren zu dürfen. Das Streikrecht der Gewerkschaft darf durch das Gesetz deshalb nicht ausgehöhlt werden, weil ein Mehrheitsprinzip zur Anwendung kommen soll."

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Gedruckt am 23.04.2024 14:05.