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Mit Bekanntmachung vom 16. November 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gewerkschaften und Arbeitgeber aufgefordert, binnen drei Wochen zu einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung Stellung zu nehmen. Antragsteller sind auf Arbeitgeberseite der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und auf Gewerkschaftsseite die sich in der Zeitarbeit engagierenden Gewerkschaften des DGB. ...mehr
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