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Stellungnahmen

offener Brief der KFG zur Prüfung bei der Weiterbildung der Berufskraftfahrer

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Prof. Dr. Wanke,

wir fordern seit Jahren, dass die Weiterbildung der Berufskraftfahrer nach BKrFQG § 5 mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen werden muss. Außerdem ist es an der Zeit, dass der Fahrer für die Bildungsmaßnahme von insgesamt 35 Stunden mit fünf Modulen von jeweils sieben Stunden von seinem Arbeitgeber von jeglicher Arbeit freigestellt wird. Mit Schreiben vom 8. Mai 2014 hat im Auftrag die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesverkehrsministerium Frau Dorothea Bär, MdB die Forderung der KFG erneut abgelehnt. Mit der Begründung, dass die schulungspflichtigen Berufsfahrer nicht mit weiteren Prüfungen belastet werden sollen, weil dadurch im Endergebnis die Qualität des Unterrichts nicht erhöht wird. Diese Begründung kann vom Bundesvorstand der KFG nicht akzeptiert werden. Daher fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag eindringlich auf, beim Gesetz zur Weiterbildung der Berufskraftfahrer nachzubessern bzw. Ergänzungen vorzunehmen.

Begründung:

Zahlreiche Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von insgesamt 35 Stunden nehmen nur widerwillig teil, sitzen die Zeit im Unterricht ab und bekommen anschließend eine Teilnahmebestätigung. Immer öfter werden wir informiert, dass sich Transportunternehmer und Fahrschulen absprechen und die Fahrer eine Ausbildungsbestätigung bekommen, obwohl diese nicht einen Tag die Schulbank gedrückt haben. Wenn eine Prüfung vorgeschrieben wird, kann der Fahrer den vorgeschrieben Unterrichtstoff nur verstehen und die Prüfung bestehen, wenn er vollständig die Schule besucht hat und auch keine Fehlzeiten eingetragen sind. Die von der Staatsekretärin Bär befürchtete Belastung der Schulungspflichtigen wegen einer eventuellen Prüfung ist nicht nachvollziehbar. Nach Ansicht der KFG ist es nicht länger hinnehmbar, dass die Fahrer nach einer anstrengenden Arbeitswoche an einem Samstag die Weiterbildung mitmachen müssen. Solange der Gesetzgeber die jetzige Situation akzeptiert, brauchen wir uns nicht wundern, wenn gestresste und lustlose Berufsfahrer in den Schulungsräumen sitzen. Vorausgesetzt, den Verantwortlichen in der EU und der Deutschen Bundesregierung ist es wirklich wichtig, dass die gesetzliche Weiterbildung zum gewünschten Erfolg führt. Dann müssen die Fahrer von ihren Arbeitgebern für die Zeit des Unterrichts von der Arbeit freigestellt werden, aber ohne den Erholungsurlaub zu opfern. Dann kann der Schulungspflichtige an fünf Tagen und täglich sieben Stunden die erforderlichen Kenntnisse erwerben und auch eine Prüfung erfolgreich ablegen. Die Frau Staatssekretärin Bär behauptet weiter, dass eine Prüfung die Qualität des Unterrichts nicht erhöht. Dann sind anscheinend die Schulungsträger zu wenig geeignet oder den Lehrern fehlen die pädagogischen Voraussetzungen, das notwendige Wissen zu vermitteln. Es kann aber auch sein, dass der Unterrichtsstoff völlig überarbeitet werden muss, weil er für die Erwachsenenbildung ungünstig ist. Der Großteil der LKW-Fahrer/innen ist schließlich nicht mehr schulpflichtig, weil sie älter als 25 Jahre sind. 

Die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, MdB und die Ministerpräsidenten der Bundesländer werben immer für Bildung und Weiterbildung. Ein Abiturdiplom, ein Meister- oder ein Gesellenbrief wird nur anerkannt, wenn vorher eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Auch ein Ingenieur muss sich einer Prüfung unterziehen. Warum soll ein Berufskraftfahrer bei der gesetzlich vorgeschrieben Weiterbildung keine Prüfung ablegen? Ist für den Gesetzgeber und den Vertretern der Berufs- und Wirtschaftsverbände eine gute Bildung und Weiterbildung der Berufskraftfahrer weniger wichtig, als für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderer Berufsbranchen? Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) vertritt die Meinung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme mit einer anschließenden Wissensprüfung sowohl die Qualität der Maßnahme als auch die beruflichen Chancen für den Bewerber deutlich steigert. Dies muss auch im Interesse der Bundesministerin für Bildung und Forschung, des Deutschen Bundestages sowie der Berufsverbände liegen. Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) fordert daher von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, dass die Weiterbildung nach BKrFQG § 5 nur nach einer erfolgreichen Prüfung anerkannt wird und dazu die erforderlichen Gesetzesänderungen vollzogen werden.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir bitten um Ihre wohlwollende Prüfung unserer Forderung und Ihre Unterstützung und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Gedruckt am 29.03.2024 16:27.