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Stellungnahmen

„Mutterschutzregelungen vorbildhaft“

„Es dürfte schwer sein, Länder zu finden, in denen so viel für Mütter getan wird wie in Deutschland.“ Diese Feststellung traf der CSU-Bundestagsabgeordnete und CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl am vorigen Donnerstag im Deutschen Bundestag.

In der Debatte um einen Antrag der Fraktion „Die Linke“, in der es um die Anrechnung von Mutterschutzzeiten auf die Rente mit 63 ging, unterstrich der Sozialpolitiker, dass nach dem geltenden Recht Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente nicht vorgesehen sind. Die Regelungen sollten denjenigen einen früheren, abschlagsfreien Rentenbeginn ermöglichen, die durch jahrzehntelange Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Eine Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes würde dagegen dieser Intention widersprechen, betonte Strebl. Er verwies auf ein Bündel von Maßnahmen, mit denen Schwangere und junge Mütter unterstützt würden. Einerseits gebe es detaillierte Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote. Um Frauen in dieser Zeit dennoch vor finanziellen Nachteilen zu schützen, sei andererseits eine Vielzahl von Mutterschaftsleistungen geschaffen worden. Dazu gehörten u.a. das Mutterschaftsgeld, der so genannte Mutterschutzlohn, Urlaubsanspruch und ein weit reichender Kündigungsschutz.

Zusätzlich zu all diesen Maßnahmen nun auch noch Mutterschutzzeiten bei der Rente mit 63 anzurechnen, wie es Teile der Opposition wollten, sei dagegen mit den Grundgedanken und der Rentensystematik nicht vereinbar. Der entsprechende Gesetzentwurf müsse daher zurückgewiesen werden, verlangte Strebl für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

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Gedruckt am 20.04.2024 13:08.