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CGB FORDERT: TARIFABSCHLUSS FÜR TARIFBEDIENSTE AUCH FÜR BEAMTE ÜBERNEHMEN

Der Bremer CGB hat begrüsst die am 28. März in Potsdam erzielte Einigung im Tarifstreit zwischen Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes als einen tragfähigen Kompromiss, der sicherstellt, dass die im öffentlichen Dienst der Länder beschäftigten Tarifbediensteten in den kommenden zwei Jahren einen echten Reallohngewinn verzeichnen können.

Der bedauert, dass es erst massiver Warnstreiks der Beschäftigten bedurfte, bevor der Tarifabschluss zustande kam. Der CGB erwartet vom Bremer Senat die unverzügliche Zusage, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich für die Landesbeamten zu übernehmen. Sie verweist darauf, dass Bayern und Hamburg bereits zu Beginn der am 16.02.2015 gestarteten Tarifverhandlungen entsprechende Übernahmeerklärungen abgegeben haben. Zwischenzeitlich hat auch Mecklenburg-Vorpommern erklärt, den Tarifabschluss übernehmen zu wollen.

Der CGB warnt den Senat davor, unter Hinweis auf die Haushaltsbelastungen ein ähnliches Hick-Hack um die Anpassung der Beamtenbesoldung zu veranstalten, wie nach der Entscheidung des nordrheinwestfälische Verfassungsgerichtshof vom 01.07.2014. Der nordrhein - westfälische Verfassungsgerichtshof hatte in dieser Entscheidung Bestimmungen des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein - Westfalen vom 16. Juli 2013 für verfassungswidrig erklärt, die sich in ähnlicher Form auch im Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversor- gungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen vom 25.06.2013 fanden und erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung angepasst wurden.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Wenn Finanzsenatorin Linnert in ihrem Haushaltsansatz völlig unrealistische Personalkostensteigerungen eingeplant hat, so ist sie in ihrem Amt fehl am Platz. Die Konsequenz kann aber nicht heißen, den Beamten die Besoldungsanpassung nicht, verspätet oder nur teilweise zu gewähren !“

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Gedruckt am 29.03.2024 2:27.