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CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl: Angemessene Altersvorsorge ermöglichen!

Als Ergebnis einer öffentlichen Anhörung will die Regierungskoalition die betriebliche Altersvorsorge weiter verbessern. Erster konkreter Schritt hierzu ist die Umsetzung der sogenannten „EU-Mobilitätsrichtlinie“ in deutsches Recht. Im Plenum des Deutschen Bundestags erläuterte der Abgeordnete und CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl wesentliche Änderungen im Gesetzentwurf der Koalition, die im Interesse der Arbeitnehmer teilweise weit über die EU-Vorstellungen hinausgehen.

Strebl, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und außerdem zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion ist, verwies darauf, dass insbesondere jüngere Beschäftigte den Nutzen von den vorgeschlagenen Änderungen hätten. Für sie gebe es erhebliche Verbesserungen bei den Betriebsrentenanwartschaften. Ferner solle Unternehmen mit Pensionsfonds eine Kapitalanlage mit kalkulierbarem Risiko ermöglicht werden. Einem solchen Vorgehen müssten jedoch alle beteiligten Tarifparteien zustimmen.

Im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds begrüßte er ausdrücklich die vorgesehene Garantie einer Mindest-Rente. Arbeitgeber würden zum Beispiel verpflichtet, Finanzmittel nachzuschießen, wenn eine solche Mindest-Rente nicht erreicht werde. Eine garantierte Mindest-Rente und die Zustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien seien geeignete Mittel, das Vertrauen in die betriebliche Alterssicherung zu stärken.

Die Unionsfraktion habe mit der betrieblichen Altersvorsorge vor allem Beschäftigte mit geringem Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen im Blick. Ferner wolle sie Arbeitnehmerinnen mit flexiblen Arbeitszeiten eine angemessene Altersvorsorge ermöglichen. Mit der EU-Mobilitätsrichtlinie werde hierzu ein weiterer wichtiger Schritt getan, ist Strebl sich sicher.

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Gedruckt am 18.04.2024 17:01.