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Stellungnahmen

2017 - Was ändert sich?

Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Leiharbeit und Werkverträge:

Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.

Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt:

Die Arbeitsstättenverordnung ist an die moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember 2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden.

Weiterbildung in Kleinstbetrieben:

Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen:

Wer einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.

Renteneintritt sechs Monate später:

Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Rentenbeitragssatz bleibt stabil:

Wegen der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8 Prozent. Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zudem weiterhin 84,15 Euro monatlich.

Die Flexi-Rente kommt:

Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.

Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung:

Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich haben.

Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen:

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:

Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Sozialleistungen für EU-Ausländer:

Menschen aus anderen EU-Staaten stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen. Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt werden.

Neues Begutachtungssystem in der Pflege:

Künftig wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst. Dafür sorgt ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen erhöhen sich ab 2017, ebenso der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Um den Unterstützungsbedarf festzustellen, wird künftig der Grad der Selbstständigkeit gemessen – unabhängig davon, ob es sich um eine geistige oder körperliche Einschränkung handelt. Für viele ergeben sich daraus höhere Leistungen.

Kindergeld und Kinderzuschlag steigen:

Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017 mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren - um jeweils zwei Euro. Auch die Steuerfreibeträge werden angehoben und die kalte Progression eingedämmt. Die Entlastung der Steuerzahler beträgt rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Kein Teleshopping für Medikamente:

Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sind verboten. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Beitragsfreiheit für Waisenrentner:

Waisenrentner sind ab 2017 in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bis sie die maßgebende Altersgrenze für die Familienversicherung erreichen - also maximal bis zum 25. Lebensjahr - sind sie beitragsfrei.

 

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Gedruckt am 29.03.2024 16:04.