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Stellungnahmen

Resümee der Sozialwahlen 2017

Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Deutschen Rentenversicherung Bund am 23.06.17 sind die Sozialwahlen 2017 weitgehend abgeschlossen. Offen ist noch das Ergebnis der BARMER, bei der auch eine CGB Liste zur Wahl steht, da hier nach einer Kassenfusion erst am 4. Oktober 2017 gewählt wird.

Die Ergebnisse der Sozialwahlen bieten keine besonderen Überraschungen. Wie schon bei den vorausgegangenen Wahlen verständigten sich bei der Mehrzahl der gut 160 Versicherungsträger die vorschlagsberechtigten Organisationen in sogenannten „Friedenswahlen“ untereinander über die Mandatsverteilung, so dass eine echte Wahlhandlung entfiel.

Dies gilt für die regionalen Rentenversicherungsträger, mit Ausnahme der DRV Saarland, bei der eine Urwahl stattgefunden hat, bei der die CGB-Liste einen Stimmenanteil von 5,95 Prozent erzielte, und damit knapp den Sitz in der Vertreterversammlung verfehlte, für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie für die Orts-, Innungs- und Betriebskrankenlassen mit Ausnahme der BKK RWE und der pronova BKK.

Insgesamt können der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zufrieden sein. Christliche Gewerkschafter sind für die nächsten sechs Jahre vertreten in den Gremien von

 sechs von elf Ortskrankenkassen
 elf von vierzehn regionalen Rentenversicherungsträgern
 sieben von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften
 einer Innungskrankenkassen
 zehn Betriebskrankenkassen sowie der
 Unfallkasse Bund und Bahn (UVB)
 Unfallkasse Saarland
 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Zu „echten“ Urwahlen mit CGB-Beteiligung kam es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland. Bei der BARMER steht aufgrund der Fusion mit der Deutschen BKK eine Urwahl noch aus. Hier findet die Wahl, bei der der CGB mit der Liste 7 antritt, am 4.Oktober 2017 statt. Urwahlen ohne CGB-Beteiligung gab es bei der BKK RWE sowie bei den bundesweit tätigen Ersatzkassen DAK, HKK, KKH und TK. Beim größten deutschen Versicherungsträger, der DRV Bund - bei der insgesamt 12 Listen zur Wahl zugelassen waren - war mit der BfA DRV-Gemeinschaft eine Mitgliedergemeinschaft Wahlsieger. Sie erzielte ein Wahlergebnis von 32,81%. Insgesamt haben bei der DRV Bund sechs Mitgliedergemeinschaften kandidiert und zusammen 67,52% der Stimmen auf sich vereinigt.

Zu den Sozialwahlen bei der DRV Bund ist der CGB in einer Listenverbindung mit der DAK-VRV e.V. - Versicherten- und Rentnervereinigung, dem DBB – Beamtenbund und Tarifunion – sowie der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) zur Wahl angetreten. Die Listenverbindung erreichte insgesamt einen Stimmenanteil von 10,78 Prozent. Das sind 930.957 Stimmen. Für den CGB bedeutet das Wahlergebnis eine leichte Steigerung gegenüber 2011. Obwohl das Ergebnis für einen Sitz nicht ausgereicht hat, werden die christlichen Gewerkschaften dennoch zukünftig mit einem Mitglied in der Vertreterversammlung der DRV Bund vertreten sein, da für die DAK-VRV e.V. das DHV-Aufsichtsratsmitglied Jörg Steinbrück ein Mandat errang.

Die Liste des DGB war bekanntlich erst gar nicht zur Wahl zugelassen worden, da der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen rund sechs Millionen Mitgliedern es nicht vermocht hatte, die für die Wahlzulassung notwendigen 2.000 Unterstützungsunterschriften beizubringen. Insgesamt dürften damit bei den diesjährigen Sozialwahlen bereits mehr als 150 christliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter Mandate in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung errungen haben. Weitere Mandate werden hinzukommen, da über die Besetzung von Ausschüssen und Beiräten sowie Ämter als Versichertenberater/innen erst nach Konstituierung der neuen Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte entschieden wird. Gemessen an der Zahl der errungenen Mandate können der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften mit dem Ergebnis der Sozialwahlen 2017 weitgehend zufrieden sein.

Aus politischer Sicht ist jedoch durchaus Kritik am Sozialwahlergebnis angebracht. Dies betrifft zunächst die Wahlbeteiligung. Von insgesamt rund 51 Millionen Wahlberechtigten zu den Sozialwahlen hat lediglich ein knappes Drittel von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Bei der DRV Bund - als dem größten Sozialversicherungsträger - betrug die Wahlbeteiligung 30,16 Prozent. Dies waren gerade 0,72% mehr als 2011. Bei der DRV Saarland waren es sogar nur 25,6% der Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Das erklärte politische Ziel, die Wahlbeteiligung an den diesjährigen Sozialwahlen gegenüber 2011 deutlich zu erhöhen, wurde damit eindeutig verfehlt.

Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung hat sich die CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft für die Ermöglichung der Online-Stimmabgabe ausgesprochen, wie sie Estland bereits 2005 für die nationalen Parlamentswahlen sowie die Europawahlen eingeführt hat. Allein mit der Einführung von Online-Wahlen wird sich jedoch das Interesse der Versicherten an den Sozialwahlen nicht nachhaltig steigern lassen.

Die Frage ist auch, wie können wir als Gewerkschaften glaubwürdig für Sozialwahlen eintreten, wenn wir tatsächlich nur bei wenigen der mehr als 160 Versicherungsträger den Versicherten die Möglichkeit zur Stimmabgabe einräumen? Das System der Wahlen ohne Wahlhandlung muss überdacht werden.

Auch die Gemeinden sind gefordert, bei der Wahlwerbung zu unterstützen. So ist es nicht hinnehmbar, dass mehrere Kommunen, unter anderem auch im Saarland, sich geweigert haben, bezahlte Plakatwerbung der Träger zu den Sozialwahlen zuzulassen. Schließlich handelt es sich bei der Sozialwahl um eine vom Gesetz vorgesehene Wahl. Sie ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.

Aber auch wir als Gewerkschaften sind gefordert, unsere Rolle in der Selbstverwaltung zu überdenken und insbesondere unsere Kandidatenaufstellung transparenter zu gestalten und mehr Frauen und jüngere Menschen für Sozialversicherungsgremien zu nominieren. Nach aktuellen Angaben liegt der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen derzeit unter 30 Prozent.

Schließlich geht es um mehr Kompetenzen für die Selbstverwaltung, wie z.B. der Wiederherstellung der vollen Beitragsautonomie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entgegen allen politischen Bekenntnissen zum Subsidiaritätsprinzip und zum Vorrang der Selbstverwaltung hatten wir in den letzten Jahren eine schleichende Aushöhlung der Rechte der Selbstverwaltung zu verzeichnen.

Zu Recht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Sozialwahlen nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland sind. Ihnen muss daher endlich auch die Bedeutung beigemessen werden, die ihnen zukommt. Dazu bedarf es einer umfassenden Reform, wie sie CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich bereits für diese Legislaturperiode verabredet hatten.

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Gedruckt am 28.03.2024 12:34.