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DHV: Koalitionsvertrag: Positive Akzente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Berufsgewerkschaft DHV begrüßt die Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Es ist gut, dass – vorausgesetzt, die SPD-Mitglieder stimmen dem Koalitionsvertrag zu - Deutschland in weltpolitisch schwierigen Zeiten von einer stabilen Koalition regiert werden wird. Ein Scheitern der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hätte nach dem Scheitern der Jamaikakoalitionsverhandlungen einen Offenbarungseid für die Konsensfähigkeit der demokratischen Parteien und damit für die Stabilität der Demokratie in Deutschland bedeutet. Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung würden der Demokratieverdrossenheit und einer Radikalisierung des politischen Spektrums Vorschub leisten. Ein politisch schwaches Deutschland würde aber Europa und die Welt in noch größere Unruhen stürzen als das ohnehin heute bereits der Fall ist.

Der Koalitionsvertrag ist aber nicht bloß ein Ausdruck der politischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern er setzt positive Akzente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Die DHV begrüßt das Vorhaben, sachgrundlose Befristungen einzuschränken und Kettenverträge zu erschweren. Die Einführung einer Obergrenze für sachgrundlose Befristungen von 2,5 % in Unternehmen mit über 75 Mitarbeitern, die Begrenzung auf eineinhalb Jahre und die nur noch einmalige Verlängerungsmöglichkeit sind Schritte in die richtige Richtung zur Eindämmung von Missbrauch. Allenfalls ist die Grenze bei der Unternehmensgröße zu hoch.

Die DHV begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit.

Damit setzen CDU/CSU und SPD ein richtiges Zeichen gegen die Teilzeitfalle und erleichtert insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern die Entscheidung, mehr Zeit für ihre Familie in den wichtigen ersten Lebensjahren der Kinder zu nehmen. Allerdings sieht die DHV auch bei diesem Vorhaben die Grenze von Unternehmen ab 45 Mitarbeitern als zu hoch gesetzt für den Rechtsanspruch an.

Mit der geplanten Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte würde eine Forderung der DHV nach Senkung der Sozialversicherungsbeiträge umgesetzt! Die DHV begrüßt daher uneingeschränkt diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung.

Die DHV begrüßt die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit werden die Kosten für den medizinischen Fortschritt und für die demographische Entwicklung nicht mehr allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet.

Die DHV begrüßt das Vorhaben von CDU/CSU und SPD zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenbeitrags.

Allerdings hat eine Festschreibung des gegenwärtigen Niveaus und des Rentenbeitragssatzes von 20 Prozent bis 2025 wenig Substanz. Denn die Wucht des demographischen Wandels wird sich erst nach 2025 voll entfalten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge komplett in den Ruhestand getreten sein werden. Ohne eine solide Finanzierung wird das Festschreiben des gegenwärtigen Rentenniveaus und des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent nach 2025 nicht mehr zu halten sein.

Die genannten positiven Akzente sind nicht abschließend. Zu begrüßen sind u.a. auch die Anhebung des Kinderzuschlags für Geringverdiener, die Steigerung des Kindergeldes, das Bekenntnis, die Gründung und Wahl von Betriebsräten weiter zu erleichtern und die geplante Stärkung des Initiativrechts der Betriebsräte für Weiterbildung. Der Koalitionsvertrag weist in die richtige Richtung. Die DHV hofft, dass sich die SPD Mitglieder ihrer besonderen Verantwortung für ein stabiles Deutschland mit einer hohen sozialen Sicherheit bewusst sind und sich für den Koalitionsvertrag entscheiden.

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Gedruckt am 29.03.2024 9:43.