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Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch vor Gerichten nicht mehr strittig!

Ein beim Arbeitsgericht Berlin anhängiges Gerichtsverfahren, in dem die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) untersucht werden sollte, hat mit dem heutigen Tage ein Ende gefunden. Damit ist die Rechtsauffassung der CGZP bestätig worden, dass eine rechtliche Angreifbarkeit der Tariffähigkeit der CGZP ins Leere laufen muss. Ein ehemaliger Zeitarbeitnehmer, sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten den Antrag gestellt, festzustellen, die CGZP sei weder tariffähig, noch tarifzuständig für die Branche der Zeitarbeit. Eigentlich ging es bei diesem Verfahren darum, unmittelbar die Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft anzugreifen. Dies geht aus den Schriftsätzen der Antragsbegründung hervor.

Nach mündlicher Verhandlung beim Arbeitsgericht Berlin kam der Rechtsvertreter beider Antragssteller zu der Erkenntnis, dass es wohl klüger sei, die Anträge zurückzunehmen. Damit ist dieses Tariffähigkeitsverfahren endgültig beendet.

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Einzelgewerkschaften sollte diese erneute Niederlage eine Lehre sein. Nicht durch Gerichtsverfahren gegen Christliche Gewerkschaften werden die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinnvoll und effektiv vertreten, sondern alleine dadurch, dass man sich um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmert. „Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Scheindiskussionen darüber, ob Gewerkschaftspluralismus zu akzeptieren ist, sondern wir müssen den gelebten Gewerkschaftspluralismus in unserem Land ausbauen, damit wir für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Arbeitsbedingungen sichern,“ so der CGB-Generalsekretär Gunter Smits.

Aus den gerichtlichen Hinweisen könnte geschlossen werden, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Einzelgewerkschaften sehr wohl überlegen sollten, ob sie einen derartigen Antrag gegen die CGZP erneut stellen wollen. Die tarifpolitische Auseinandersetzung ist um ein vielfaches mehr Wert, als die juristischen Winkelzüge, wie sie von Seiten des DGB versucht worden sind.

Die CGZP sieht sich durch diese Antragsrücknahmen in seiner Argumentation bestätigt. Die vorgebrachten Argumente über die Zulässigkeit der Anträge waren offensichtlich stichhaltig genug, um auch den Deutschen Gewerkschaftsbund zu überzeugen. Die bestehende Rechtssicherheit in der Tarifpartnerschaft mit der CGZP ist damit im Prinzip durch den DGB zugegeben worden.

Berlin, 8. März 2006

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