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Resolution

Für Gewerkschaftsfreiheit in Europa!

Mit dem Thema „Gewerkschaftsfreiheit in Europa“ befassten sich führende Vertreter von sechs christlichen Gewerkschaften aus vier EU-Mitgliedsstaaten. In einem länderübergreifenden Vergleich stellten die beteiligten Gewerkschaften

CNV - (Bedrijvenbond und Dienstenbond), Niederlande
CFTC - Conféderation Francaise des Travailleur Chrétien, Frankreich
DKF - De Kristelige Fagforening, Dänemark
CGB - (Christliche Gewerkschaft Metall und DHV), Deutschland

die rechtlichen Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit, die Rahmenbedingungen sowie die Umsetzung in gewerkschaftliche Praxis dar. Messlatte dafür waren die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und die Gestaltungsfreiheit der Gewerkschaften.

Es bestehen gravierende Unterschiede: In Dänemark wird die Arbeit der DKF entscheidend durch das dort herrschende „Closed-Shop-Prinzip“ beeinträchtigt. Es existieren Tarifverträge, mit denen eine Firma für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters die Mitgliedschaft in der Konkurrenzgewerkschaft LO zur Bedingung macht. Damit werden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer beeinträchtigt. Derzeit führt die DKF ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, um diese Praxis zu verhindern.

In Deutschland kann trotz der im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie einer Gewerkschaft durch ein Arbeitsgericht das Recht abgesprochen werden, Tarifverträge abzuschließen. Sie wird dadurch gehindert, die Interessen und Rechte für ihre Mitglieder wahrzunehmen. Es reicht, dass eine konkurrierende Gewerkschaft einen kurzen Antrag an das zuständige Arbeitsgericht stellt, um ein kompliziertes Verfahren in Gang zu setzen. Auch hier werden Grundrechte verletzt. Derzeit ist die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) mit einem solchen Verfahren konfrontiert, das sie notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof durchfechten will.

Besser sieht es in Frankreich aus. Dort sind durch die Verfassung fünf weltanschaulichen Gewerkschaftsrichtungen anerkannt, womit ihnen zahlreiche Rechte und Möglichkeiten gegeben werden, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Vielfältige und komplizierte gesetzliche Regelungen ermöglichen die gleichberechtigte Teilhabe aller Gewerkschaften an der Interessenvertretung ihrer Arbeitnehmer. Mit einer Gesetzesänderung wollte die abgelöste sozialistische Regierung die Zahl der anerkannten Gewerkschaften auf zwei reduzieren, die
kommunistische und die sozialistische Gewerkschaftsrichtung. Dieses Vorhaben wurde gestoppt. Derzeit ist ein verbesserter Gesetzentwurf in Arbeit, der von der CFTC begrüßt wird.

Nahezu ideale Verhältnisse herrschen in den Niederlanden. Dort arbeiten drei weltanschaulich geprägte Gewerkschaftsrichtungen im Rahmen eines gewerkschaftlichen Wettbewerbs zusammen. Die dabei entstehenden Tarifverträge werden vom Arbeitsminister anerkannt und gelten damit für alle Arbeitnehmer. Dieses Konsensmodell ermöglichte in den zurückliegenden Jahren die wirtschaftliche Erholung in den Niederlanden.

Die Missstände in Dänemark und Deutschland veranlassten die beteiligten Gewerkschaften zu einem Appell an die EU mit der Forderung, die EU-Verfassung nicht an nationalen Ansprüchen scheitern zu lassen, sondern diese noch im Laufe dieses Jahres zu beschließen. In der EU-Verfassung muss das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer festgeschrieben werden, sich freiwillig zu in Gewerkschaften als Vertreter ihrer Interessen zusammenzuschließen. In der Europäischen Union müssen die Rechte der Gewerkschaften auf Gestaltung ihrer Arbeit einheitlich sein, wobei nationale Traditionen dann beibehalten werden sollen, wenn sich nicht die Rechte von Arbeitnehmern oder ihrer Gewerkschaften einschränken.

Barnstorf, den 30.01.04

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