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CGM enttäuscht über Entscheidung des BAG

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), nimmt Stellung zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Erholungsbeihilfe der Adam Opel AG für IG Metall-Mitglieder: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Vierten Senats des BAG, den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz grundsätzlich nicht als Anspruch anzuerkennen, wenn der Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft Zusatzleistungen für deren Mitglieder vereinbart. Boni für Gewerkschaftsmitglieder halten wir nicht für generell falsch, aber im konkreten Fall wurde die Erholungsbeihilfe nur Mitgliedern der IG Metall gewährt, obwohl alle Beschäftigten der Adam Opel AG während der Wirtschaftskrise auf Entgeltbestandteile verzichten mussten und damit zur Sanierung des Unternehmens beigetragen haben.

Die Sonderbehandlung wurde von vielen CGM-Mitgliedern, aber auch von vielen nichtorganisierten Beschäftigten bei Opel, als zutiefst ungerecht empfunden, da sie in gleicher Weise einen Beitrag zu Rettung des Unternehmens geleistet hatten. Das zweifelhafte Vorgehen und die dubiose Auszahlung der Erholungsbeihilfe über den sogenannten Saarverein (Verein zur Förderung der saarländischen Arbeitnehmer e.V.) stießen bei der CGM ebenfalls bitter auf. Einige Mitglieder der CGM hatten deshalb gegen die Sonderbehandlung geklagt und im Juni 2011 vom Arbeitsgericht Darmstadt Recht bekommen. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts hätten auch die Kläger einen Anspruch auf eine Bonuszahlung in derselben Höhe, wie diese an die Mitglieder der IG Metall ausgezahlt wurde. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen änderte den Beschluss des Arbeitsgerichtes Darmstadt im November 2012 jedoch leider zugunsten der Beklagten ab. Der Ansicht des LAG schloss sich nun auch das BAG bedauerliche Weise an.

Erfreut sind wir darüber, dass ein Opel-Vertreter vor dem BAG versicherte, die beschriebene Praxis nicht mehr anwenden zu wollen. Die Klage der CGM-Mitglieder hat sich aus unserer Sicht deshalb trotzdem gelohnt. Die Ungleichbehandlung der Belegschaft wurde in den Fokus gerückt und die – geheime – Absprache zwischen der Adam Opel AG und der IG Metall öffentlich gemacht. Wir hoffen sehr, dass Opel gemerkt hat, dass es nicht nicht klug ist, die Belegschaft unterschiedlich zu behandeln und eine Zweiklassengesellschaft im Betrieb einzuführen. Wenn dies der Fall ist, können wir mit dem Ausgang des Verfahrens letztendlich doch noch zufrieden sein.“

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Gedruckt am 29.03.2024 8:47.