Arbeitnehmer dürfen nicht einseitig belastet werden!
Im nächsten Jahr steht eine Vielzahl von Änderungen an, die den finanziellen Spielraum der Privathaushalte beschneiden. Mit höheren Steuern und dem Abbau von Vergünstigungen will die neue Schwarz-Rote Koalition die Staatsfinanzen sanieren: Die Absetzbarkeit von Abfindungen und Steuerberaterkosten fallen weg und die Eigenheimzulage soll dem Rotstift zum Opfer fallen.
„Zusammen mit der beschlossenen Verkürzung der maximalen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I ab Februar 2006 und der geplanten Aussetzung des Kündigungsschutzgesetzes für die ersten 24 Beschäftigungsmonate werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich belastet“, warnt der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) Matthäus Strebl.
Dies betrifft beispielhaft die geplante Kürzung der Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufswegen von mehr als fünfzig Kilometern die einzige Möglichkeit der Entlastung von den Kosten der für sie notwendigen Mobilität. „Die Arbeitsmarktreformen verlangen von den Arbeitssuchenden eine beinahe unbegrenzte Bereitschaft, Arbeit auch weit vom Wohnort entfernt anzunehmen. Der Forderung nach Flexibilität und Mobilität ist es aber nicht gerade förderlich, wenn der Abzug von Aufwendungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beruflichen Aufwendungen gehören, derartig stark eingeschränkt wird, meint Matthäus Strebl. „Dies passt nicht in eine wirtschaftspolitische Landschaft, die auf Wachstum und Mobilität setzt.“
Ähnlich kritisch steht der CGB Bundesvorsitzende der am 15.12.20005 durch den Bundestag beschlossenen Abschaffung der Steuerbefreiung für Abfindungen gegenüber. „Abfindungen sind gerade kein Arbeitsentgelt. Sie sind keine Belohnung für treue Dienste, sondern werden vor allem gezahlt, um Jobverlust zumindest finanziell etwas abzufedern, oder um langwierige Prozesse vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden“, so Strebl. „Es ist daher unsinnig zu argumentieren, die Aufhebung der Steuerbefreiung sei insbesondere unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass auch der bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre.“
Fest steht, dass der Abschluss von Abfindungsvergleichen durch den Wegfall der Steuerfreiheit erheblich erschwert werden wird. Das Nettoentgelt, das beim Arbeitnehmer ankommt, wird geringer ausfallen. Dies wird in der Regel dazu führen, dass der Arbeitgeber ein höheres Abfindungsbrutto zahlen muss. „Damit werden Konflikte im Zusammenhang mit Kündigungen unnötig verschärft“, betont CGB Generalsekretär Gunter Smits.
Die von Bundeskanzlerin Merkel anvisierte Politik der kleinen Schritte ist mit diesen geplanten Kürzungen und Streichungen daher eher ein Rückschritt, als ein Fortschritt für Arbeitnehmer.
Berlin, 19. Dezember 2005
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