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Korrektur der Dienstleistungsrichtlinie notwendig!

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) mahnt zu dringenden Korrekturen des Kommissionsentwurfes zur Dienstleistungsrichtlinie. Der Richtlinienentwurf in seiner jetzigen Fassung führe, so CGB Generalsekretär Gunter Smits, nicht nur zur Deregulierung der Arbeitnehmerrechte und Sozialdumping, sondern auch zu Gefahren für den Fortbestand hochwertiger Daseinsvorsorge.

„Den EU – Binnenmarkt auch für Dienstleistungen zu öffnen ist zwar ein richtiges Ziel“, so Smits. „Der jetzige Kommissionsentwurf bedarf jedoch vor allem in Hinblick auf die Einführung des Herkunftslandprinzips gründlicher Überarbeitung.“

Ziel einer Dienstleistungsrichtlinie muss es sein, durch Bürokratieabbau, Transparenz sowie Rechtsklarheit für Anbieter und Nachfrager den Unternehmen und Betrieben mehr Chancen in Europa zu eröffnen und ungenutzte Wachstumspotentiale zu erschließen. Mit dem jetzigen Richtlinienvorschlag geschieht dies jedoch nicht.

Das Hauptproblem liegt dabei vor allem in der uneingeschränkten Einführung des Herkunftslandprinzips bei Dienstleistungen im EU - Ausland. Wenn nur die gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes des Leistungserbringers anwendbar sind, resultiert hieraus ein erhebliches Maß an Komplikationen und Rechtsunsicherheit. Theoretisch könnten an einem Ort Diens tleistungen auf der Rechtsgrundlage von 25 Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards erbracht werden . Ein rechtliches Chaos ist vorprogrammiert.

„Zu befürchten ist ein radikaler Unterbietungswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten auf Kosten national erreichter Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards“, so Gunter Smits weiter. Zudem fehlen effektive Kontroll- sowie Sanktionsmöglichkeiten in den Aufnahmestaaten. Damit werden die eigentlichen Ziele konterkariert.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands fordert Bundeskanzler Gerhard Schröder auf, in seinem Gespräch mit Kommissionspräsident José Manuel Barroso am kommenden Dienstag entsprechende Korrekturen im Richtlinienentwurf festzuschreiben.

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