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Kombilöhne oder gesetzliche Mindestlöhne zur Arbeitsmarktbelebung nicht unbedingt geeignet

Als ein wenig erfolgsversprechendes Modell hat der CGB Generalsekretär Gunter Smits die Ankündigung von Christian Wulff bezeichnet, in Niedersachsen bereits ab Sommer 2006 Arbeitslosen staatliche Lohnzuschüsse zu zahlen. Der sogenannte „Niedersachsen-Kombi“ wird zu keiner Belebung des Arbeitsmarktes führen. Da diese Lohnzuschüsse nur für neu zu schaffende Arbeitsplätze gezahlt werden sollen, ist zunächst Voraussetzung, dass derartige neue Arbeitsplätze auch entstehen. Voraussetzung hierfür ist aber vor allem eine Stärkung der Wirtschaft.

Dass entsprechende Kombilohnmodelle eine Verlagerung von Arbeitsplätzen im sogenannten Niedriglohnsegment in das osteuropäische Ausland verhindern können, ist nach Ansicht von Smits jedoch fraglich: „Der Kombilohn wird keine neuen Arbeitsplätze schaffen, sondern lediglich dazu beitragen, eine bestimmte Gattung von Arbeitsplätzen attraktiver zu machen.“ Die Entwicklungen im Bereich der Minijobs haben gezeigt, „dass entsprechende Subventionsmodelle schnell dazu führen, dass Stellen zunächst abgebaut werden, um diese später durch subventionierte Tätigkeiten zu ersetzen.“ Kontrollmechanismen werden zur Eindämmung eines derartigen Steuermissbrauches bislang nicht diskutiert. „Bei einer systematischen Einführung der vorgeschlagenen Kombilohnmodelle ist damit zu rechnen, dass es zu Mitnahme- und Verdrängungseffekten zu Lasten regulärer Arbeitsplätze kommt“, so Smits.

Davon unabhängig stellt sich die Frage nach der Finanzierung dieser Modelle: „Ob die Rechnung aufgeht, dass die Zuschüsse beim Kombilohn über eingesparte Arbeitslosenhilfen wieder hereinkommen, ist zumindest fraglich,“ so Smits. „Das Ergebnis wird unter dem Strich ein Modell sein, das weder finanzierbar ist noch die gewünschten arbeitsmarktpolitischen Effekte bringt.“ Eine Wunderwaffe im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit können aus Sicht des CGB Generalsekretärs Lohnsubventionen daher nicht sein.

„Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn ist ebenso abzulehnen, wie eine Lenkung von Löhnen und Gehältern von staatlicher Seite aus,“ sagte Smits in Berlin. Die Aushandlung von Löhnen und Gehältern ist primäre Aufgabe der Tarifvertragsparteien. „Der Staat kann nur die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen setzen. Als Ersatz für die Tarifvertragsparteien darf er nicht herhalten.“

Berlin, 9. Januar 2006

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