Sitemap
Impressum
Suchen
aktuell
wir über uns
organisation
cgb service club
kontakt
downloads
archiv
links

Für mehr Redlichkeit in der Reformdiskussion

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ruft alle Beteiligten zu mehr Redlichkeit in der Reformdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland auf. Wenn der Deutsche Bundestag am 26. September den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zur Arbeitsrechtsreform zustimmt, dann folgt daraus nicht das Jobwunder in Deutschland. Einige Reformen des unter Hartz III bekanntgewordenen Gesetzes werden vom CGB mitgetragen, andere Regelungen nicht. Eines ist jedoch klar, mit der Verabschiedung des Gesetzes werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen.

Der CGB-Generalsekretär Gunter Smits hält das Verfahren, mit dem dieses Gesetz verabschiedet werden soll, für abenteuerlich. Ein halbes Jahr lang ist eine Diskussion darüber geführt worden, ob das Kündigungsschutzgesetz reformiert werden muss. Ebenso leidenschaftlich ist über die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes debattiert worden. Im parlamentarischen Anhörungsverfahren am 09. September sind dann aber nur sehr wenige, ausgewählte Experten eingeladen worden, bei denen keine großen Widersprüche gegen den Regierungsentwurf zu erwarten waren.

„Die Bundesregierung hat Angst vor konstruktiver Kritik und versucht mit Augenwischerei von den eigentlichen Problemen abzulenken,“ urteilt Smits. Die vorgesehenen Veränderungen im Kündigungsschutzgesetz schaffen keine neuen Arbeitsplätze. Sie taugen auch nur teilweise, um den oftmals von außen aufgebauten Zwang Kündigungsschutzverfahren gerichtlich zu betreiben, zu reduzieren. Deshalb bleiben die Gesetzesänderungen Stückwerk.

Die Regierungsvorschläge sind im Vergleich zu den Vorstellungen der Opposition das geringere Übel. Der CGB wünscht sich eine redlichere Diskussion darüber, die den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht wird und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die Arbeitgeber bietet. Er wünscht sich ebenso Gesetzesänderungen, die in einem Gruß sind. „Wir brauchen nicht alle zwei bis drei Jahre Debatten über die gleichen Reformen im Arbeitsrecht führen“, so Smits.

Der CGB fordert eine sorgfältige Analyse des Nutzens der Gesetzesänderungen einzufordern. Es ist Augenwischerei, wenn durch Änderungen im Kündigungsschutzgesetz erwartet wird, dass das Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland steigt.
Zurück