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Niedersächsische Schlachthöfe bedienen sich illegaler Arbeitnehmerüberlassung!

Für Unruhe sorgten in den vergangenen Tagen Meldungen, dass Deutschland im Schlachtereigewerbe zu dem Niedriglohnland in der Europäischen Union wird. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Unruhe durch die Veröffentlichung eines Artikels in der neuesten Ausgabe der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands verurteilt die beschriebenen Vorgehensweisen von Schlachtereien. Dort werden tausende Mitarbeiter entlassen und durch niedrig entlohnte Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten ersetzt. „Dieses Vorgehen ist höchst unmoralisch und zeigt einen Geist der Manager, der erschreckend ist. Dass man aus Raffgier jede Verantwortung für die festangestellten Mitarbeiter in den Schlachthöfen vergisst, das ist unerträglich,“ so der CGB-Bundesvorsitzende Matthäus Strebl, MdB.

Aus Sicht des CGB sind die Machenschaften der Schlachthöfe auch nach geltendem EU-Recht illegal. Die Dienstleistungsfreiheit gilt in der EU. Sie gilt auch für die EU-Neumitglieder. Sie ist aber durch verschiedene Richtlinien eingeschränkt. Diese setzen das Herkunftslandprinzip ausdrücklich außer Kraft. Auch polnische Zeitarbeitsunternehmen haben sich deshalb dem weitergehenden deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu unterwerfen.

„Es gilt deshalb der Tarifzwang nach § 9 AÜG auch für ausländische Zeitarbeitsunternehmen und es gibt in Deutschland keinen Zeitarbeitstarifvertrag, der einen 16-Stunden-Tag bei einer Bezahlung von zwei bis drei Euro in der Stunde vorsieht,“ so CGB-Generalsekretär Gunter Smits. „Ich fordere deshalb alle staatlichen Behörden auf, diesen offensichtlichen Rechtsbruch zu bekämpfen und die widerrechtlichen Handlungen in den beschriebenen Schlachthöfen konsequent zu unterbinden.“

Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie ist auch auf diese Bereiche anzupassen. Die bekannten Entwürfe geben darauf noch nicht Antwort und sie sind widersprüchlich. „Bundeskanzler Schröder ist deshalb gut beraten, wenn er bei der EU-Kommission interveniert und damit zentrale Schutzbestimmungen für einen fairen Wettbewerb in Deutschland und Europa in der geplanten Richtlinie aufgenommen werden,“ fordert Strebl. „Handelt die Bundesregierung jetzt nicht, dann werden wir in Deutschland nur noch ausländische Arbeitskräfte haben. Eine effektive Bekämpfung der unerträglich hohen Arbeitslosigkeit in unserem Land wird dann nahezu unmöglich.“

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