Rechtssprechung hat Nachholbedarf
„Soziale Mächtigkeit“ ist neu zu definieren
Neue Berufsgewerkschaften gegründet – Klein aber effektiv – Rechtssprechung klebt noch an hergebrachten Vorstellungen – 13. Ordentlicher Bundeskongress stellt Weichen in die Zukunft
Berlin (08.09.2004) – Eine der wesentlichen Forderungen auf dem 13. Ordentlichen Bundeskongress des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in Erfurt (22./23.10.2004) wird die Aufforderung an die Politik sein, das Arbeitsgerichtsgesetz so zu ändern, dass die Antragsberechtigung für die Einleitung eines Beschlussverfahrens zur Überprüfung der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft sehr strengen Maßstäben unterworfen wird. Dabei müsse die bisherige Beweislast genau umgekehrt werden.
Nur so könne Vielfalt und Wettbewerb um die besten Ideen in der Arbeitnehmervertretung gesichert und zugleich die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer in einer sich wirtschaftlich rasch wandelnden Zeit gesichert werden.
In den vergangenen Jahren haben sich laut CGB zahlreiche neue Berufsgewerkschaften gegründet , die oftmals klein aber sehr effektiv eine hohe Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern entwickelt haben. Obwohl sie einen relativ geringen Prozentsatz der Beschäftigten in den Unternehmen repräsentieren, besetzen deren Vertreter immer mehr Schlüsselpositionen in den Unternehmen und üben großen Einfluss auf die Unternehmensleitungen aus. Dieser Tatsache soll nach den Forderungen des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) endlich auch mit einer an die Aktualität angepassten Rechtssprechung Rechnung getragen werden.
So mache die Entwicklung deutlich, dass die Rechtsprechung zur „sozialen Mächtigkeit“ nicht länger an den hergebrachten Vorstellungen festhalten darf. Von juristischer Seite her würden dadurch nämlich nachhaltig Tarifverträge für die meisten Branchen und Berufsgruppen verhindert oder unterlaufen . Der CGB betont in diesem Zusammenhang nocheinmal, dass Gerichte aber nicht das Recht haben über die Tarifautonomie zu urteilen. Die unmissverständlichen Forderung des Christlichen Gwerschaftsbundes Deutschlands (CGB) ist es deshalb, dass es den Arbeitsgerichten obliege die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie zu schützen und nicht zu verletzen.
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