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Keine Änderung des Tarifrechts!

Angesichts anhaltender Debatten um eine Beschränkung der Arbeitnehmerrechte warnt Matthäus Strebl MdB, Bundesvorsitzender vom Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), vor einer Änderung des Tarifrechts

Das deutsche Tarifrecht hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Es dient der Sicherung des Friedens und schafft für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die notwendige Rechtssicherheit.

Erst kürzlich zeigte eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sehr eindrucksvoll, dass mit Veränderungen beim gesetzlichen Kündigungsschutz keine neuen Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

Ebenso wäre eine Beeinträchtigung der Allgemeinverbindlichkeit wenig effektiv. Zum einen liegt es bereits heute in der Hand des Gesetzgebers, einem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zuzustimmen, zum anderen sind gerade einmal 800 von 55.000 bestehenden Tarifverträgen in Deutschland allgemeinverbindlich.

Auch die Nachwirkung von Tarifverträgen muss unbedingt erhalten bleiben, denn ansonsten könnte ein Arbeitgeber ohne Kenntnis des betroffenen Arbeitnehmers zwingende Arbeitsbedingungen inklusive Gehalt einseitig verändern.

„Damit würden Sinn und Zweck des Tarifrechts komplett ausgehebelt.“, so CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, „Ich fordere daher alle politischen Entscheidungsträger auf, das mühsam erarbeitete Tarifrecht zu schützen und auszubauen, denn nur so kann es in Deutschland eine wirklich gerechte Arbeitswelt geben.“

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