Vor dem CGB-Bundeskongress in Erfurt (22./23.Oktober):
Überbrückungsversicherung soll Risiko mindern
Berlin (18.10.2004) – Mit einer „Überbrückungsversicherung“ will der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) das Risiko für Arbeitnehmer mindern, wenn diese in den letzten Jahren vor ihrer Verrentung arbeitslos werden, noch keine Rente beziehen können und kein Arbeitslosengeld mehr bezahlt wird oder der Betroffene wegen anhaltender Krankheit ausgesteuert wurde. Mit diesem sozialpolitischen Vorstoss werden sich die rund 150 Delegierten des 13.Ordentlichen CGB-Bundeskongresses am 22./23.Oktober in Erfurt befassen. Zugleich soll ein neuer Vorstand für den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands gewählt werden. Zum künftigen Bundesvorsitzenden wurde vom Hauptausschuss der Gewerkschaft der CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl einhellig nominiert.
Der CGB befürchtet eine drohende Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosen- und Krankengeld. Zugleich sei eine Senkung zu erwarten. Damit werde das Risiko für den Arbeitnehmer immer höher, zum Ende seiner Erwerbsbiographie in eine Phase zu geraten, wo er noch nicht in Rente gehen könne, die sozialen Sicherungssysteme nicht mehr zahlen und auch kein Arbeitsplatz am Markt mehr zur Verfügung steht.
Deshalb müsse eine Versicherungsmöglichkeit auf dem deutschen Markt angeboten werden, die Mittellosigkeit vermeiden helfe.
Dabei dürfe es ein Fiasko wie bei der ‚Riester-Rente' nicht geben, heisst es beim CGB. Beiträge in diese Überbrückungsversicherung sollen die Steuerschuld mindern und erst nachgelagert versteuert werden. Nur so könne auch jungen und gut verdienenden Arbeitnehmern diese Versicherung nahegebracht werden, ohne eine Zwangsversicherung daraus zu machen.
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