CGB > Archiv > Stellungnahmen > Leseansicht

Stellungnahmen

Rentenanpassung, Rentenpaket und Krankenkassen – Zusatzbeiträge – ein Kommentar von Klaus Peter Mitezki von der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT)

Der Fachausschuss Soziales befasste sich mit den vorgenannten Schlagworten und ihren Hintergründen. Nun zeichnet sich ab, was von den Wahlprogrammen der Regierungsparteien Wirklichkeit wird und wie sich die Koalitionsvereinbarungen auf die Betroffenen auswirken. Alle Beschlüsse werden positiv dargestellt, doch ist mit Hintergrundwissen und Sachverstand oftmals leicht zu erkennen wie sich das Ganze auf die Betroffenen auswirkt.
Wichtige Beschlüsse der Regierung sind nach Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien und Ministerien als Kompromisse auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners geschlossen worden. Die Interessen der Menschen als Arbeitnehmer, Rentner und Krankenkassenmitglieder wurden wenig berücksichtigt.

Die Hetze Jung gegen Alt oder Beitragszahler in der Rentenversicherung gegen Rentner vernebelte den Blick auf soziale Tatsachen und war wohl in erster Linie dazu gedacht Wählerstimmen zu gewinnen. Einigkeit – also klare Mehrheitsverhältnisse – gab es scheinbar nur bei 2 Dingen: Erhöhung der Abgeordnetenbezüge (Diäten) um einen hohen Prozentsatz und die Anpassung / Erhöhung der Renten um einen niedrigeren Prozentsatz.

Was aktuell für unsere Mitglieder wichtig ist, wird nachfolgend in einer kurzen Zusammenfassung dargestellt:

Ab 1.7.2014 werden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Rentenanpassung ist das Stichwort dafür. Nur 1,67 % im Bereich West und 2,53 % im Bereich Ost wird es als Erhöhung geben. Der Unterschied wurde mit der Lohnentwicklung (West + 1,38%, Ost + 1,78 %) und dem Abbau vom „ Ausgleichsbedarf “ ( West - 0,46 %, Ost - 0 %) wegen nicht erfolgter Rentenkürzung in der Vergangenheit“ begründet. Auch der Nachhaltigkeitsfaktor – also das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern wurde mit je - 0,11 % für den Bereich West und Ost eingerechnet. Trotz angeblichem wirtschaftlichen Aufschwung hatte man also für die Rentner nicht mehr als 1,67 % bzw. 2,53 % übrig. Natürlich reicht das nicht aus um den aktuellen Kaufkraftverlust auszugleichen. Deshalb darf der Protest gegen diese „Erhöhung“ auch nicht verstummen.

In den letzten 10 Jahren betrug der Kaufkraftverlust der Rentner über 18 % und trotzdem gibt es keinen Abgeordneten, der sich im Interesse der Rentner wenigstens für einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes einsetzt. (Oder kennen Sie einen?)

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Beitragsänderungen beschlossen worden. Pressemitteilungen sprechen von Beitragssenkungen für die 50 Millionen Mitglieder in der GKV.

Ab 1.1.2015 soll der Zwangs-Sonderbeitrag von 0,9 % entfallen den jetzt nur die Krankenkassenmitglieder neben ihrem Beitragsanteil von 7,3 % und eines evtl. Zusatzbeitrages zahlen müssen. Zur Verdeutlichung: Derzeit beträgt der Krankenkassenbeitrag 15,5 %. Davon zahlen die Kassenmitglieder alleine 0,9 % und die restlichen 14,6 % teilen sich die Krankenkassenmitglieder (z.B. Arbeitnehmer und Rentner) mit den Arbeitgebern bzw. Rentenkassen. Das Mitglied zahlt also wie ersichtlich 7,3 % + 0,9 % = 8,2 % und dem gegenüber stehen 7,3 %, die der Arbeitgeber oder die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung tragen müssen – ergibt zusammen den Beitragssatz von 15,5 %.

Ab Januar 2015 soll der Beitragssatz nicht mehr 15,5 % sondern 14,6 % betragen. Die 0,9 % Sonderbeitrag entfallen. Für die Krankenkassen der GKV bedeutet das einen Einnahmeverlust von über 10 Milliarden Euro jährlich. Krankenkassen, die mit dem Beitragssatz von 14,6 % nicht auskommen, können zu Lasten der Krankenkassenmitglieder wieder einen Zusatzbeitrag erheben. Prozentual natürlich – und falls dieser Zusatzbeitrag dann unter 0,9 % liegt, erst dann hat sich der Beitrag , den das Kassenmitglied zahlen muss, vorläufig ermäßigt.

Schon jetzt haben viele Kassen erkennen lassen, dass sie einen Zusatzbeitrag erheben müssen, dass dieser über 0,9 % liegt und auch dieser Prozentsatz weiter steigen wird. Das Bundesversicherungsamt hält 1,6 – 1,7 % Zusatzbeitrag für möglich. Der Mehrbedarf in der GKV für 2017 liegt geschätzt bei 10 – 11 Milliarden Euro und das muss finanziert werden. Allein von den Krankenkassenmitgliedern! Der Anteil für die Arbeitgeber und Rentenkassen ist von der Regierung auf 7,3 % festgeschrieben worden. VAP-Rentner und Betriebsrentner zahlen wie bisher den auf diese Renten entfallenden gesamten Beitrag alleine. Einen Grund von Beitragssenkung zu sprechen, sehen wir also nicht.

Die so genannte „Mütterrente“ – also eine Leistung für Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind großgezogen haben, soll ab 1. Juli 2014 in Höhe des Wertes von 2 Rentenpunkten bezahlt werden. Also ein Punkt mehr als bisher – aber immer noch 1 Punkt weniger als es für die ab 1992 geborenen und großgezogenen Kinder gibt, denn für diese Kinder werden 3 Punkte angesetzt. Wissen sollte man, dass ein Rentenpunkt ab 1.7.2014 einen Rentenzahlbetrag von mtl. 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Ost) bedeutet. Bezahlt werden soll aus der Rentenkasse, also könnte man vereinfacht sagen, dass die Beitragszahler der Rentenversicherung die Kosten (erst mal) tragen sollen. Wenn das Geld aus dieser Kasse auf Dauer nicht reicht, soll der Bundeszuschuss erhöht werden. Am längsten reicht das Geld natürlich, wenn die Renten einfach nur gering erhöht (angepasst) werden – so wie es seit Jahren geschieht.

Die CGPT fordert, dass sozialpolitische Aufgaben wie die so genannte „Mütterrente“ aus Steuermitteln, also aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind und nicht aus der Rentenkasse.

„Rente mit 63“ ist ein Schlagwort mit dem Stimmung gegen die Forderung gemacht wird, dass 45 Arbeitsjahre bzw. Beitragszahlungsjahre in der Rentenversicherung ausreichend sein sollen um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten. Es geht also nicht darum, dass jeder der das 63. Lebensjahr vollendet hat, eine abschlagsfreie Rente bekommen kann sondern er muss auch noch 45 Jahre lang Beitragszahler in der Rentenversicherung gewesen sein. Beide Kriterien müssen im Rahmen dieser Forderung erfüllt sein. Das wird häufig vergessen wenn die „Rente mit 63“ kritisiert wird oder als Vorteil nur für die älteren Generationen hingestellt wird. Vergessen wird scheinbar auch, dass jemand der 63 Jahre alt ist und 45 Jahre Beiträge entrichtet hat, schon seit mind. dem 19. Lebensjahr ununterbrochen gearbeitet haben muss. Das kommt heute – so sagt die Statistik – nicht mehr so häufig wie früher vor. Das als Nachteil für die junge Generation hinzustellen, ist verdummend. Die eigentliche Diskussion zu diesem Thema geht darum ob und welche Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die 45 Jahre angerechnet werden. Die Politik hat sich für eine teilweise Anrechnung von Arbeitslosenzeiten entschieden und damit einen Kompromiss gefunden, der auch die Meinung von CGPT und CGB wiederspiegelt.

Verhindert werden soll, dass eine Frühverrentungswelle eintritt weil Arbeitnehmer mit 61 Jahren gekündigt werden oder selbst kündigen um dann nach 2 Jahren Arbeitslosengeldbezug abschlagsfrei Rente beziehen zu können. Das würde wie eine Vorruhestandsregelung wirken und den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und auch der politischen Absichten sprengen.

Der Fachausschuss Soziales steht den CGPT - Mitgliedern für Fragen im Zusammenhang mit den vorgenannten Themen jederzeit zur Verfügung.

Zurück

CGB > Archiv > Stellungnahmen > Leseansicht

Gedruckt am 20.04.2024 15:51.